Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Spiekeroog erteilt gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das Vorhaben 60.1-01212-23 (Nebenanlage nach § 14 BauNVO).

 


Ausschussvorsitzende Redelfs führt in die Thematik ein und benennt einen Fehler in Antrag und Beschlussvorlage – das Grundstück sei im Besitz der Gemeinde. Dies möge bitte korrigiert werden.

Weiterhin erfragt sie, ob die künftig im B-Plan vorgesehene GRZ eingehalten wäre. BM Kösters erklärt, dass solche Berechnungen nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern des Bauordnungsamtes seien, im aktuellen Vorgang sei ausschließlich eine Prüfung im Hinblick auf die Veränderungssperre zu erteilen. Die Verwaltung wird jedoch einen Hinweis an den LK geben, dass alle baulichen Maße dem künftigen B-Plan entsprechen müssen. Es folgt eine kurze Diskussion zum geplanten Flachdach, da die aktuelle BGS II keine Regelungen zu Nebengebäuden beinhaltet, ist dem auch zu entsprechen.

 

RM JO Bellstedt verlässt den Raum vor der Abstimmung um 21:19 Uhr.