Sitzung: 14.09.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Vorlage: 01/090/2023
Ausschussvorsitzende Redelfs führt in den Tagesordnungspunkt
ein, Verwaltungsmitarbeiterin Bruns ergänzt. Die aktuell in Umsetzung
befindlichen Anpassungen an die BGS I und II beziehen sich weitestgehend auf
rechtliche Notwendigkeiten oder Änderungen, die aus dem künftigen B-Plan Nr. 22
resultieren. Beide Satzungen sind gerade in der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie in der frühzeitigen Beteiligung Träger
öffentlicher Belange. Im Zuge der Satzungsprüfung hat die Arbeitsgruppe,
bestehend aus Externen und Verwaltung, weitere sinnvolle Änderungsbedarfe
identifiziert, diese sind keine grundlegenden Änderungen, sondern
Vereinfachungen oder Verbesserungsvorschläge. Die Verwaltung hat diese
aufbereitet und bittet die Mitglieder des Bauausschusses um Richtungsaufzeigung,
ob die Verbesserungen für eine künftige Änderung der Satzungen festgehalten
werden oder sie im aktuellen Verfahren behandelt und ggfs. umgesetzt
werden.
AV Redelfs schlägt vor, die Punkte einzeln durchzugehen und
jeweils ein Stimmungsbild einzuholen, wobei Verwaltungsmitarbeiterin Bruns zu
jedem Vorhaben eine kurze Einführung gibt und den Hintergrund einer eventuellen
Neuregelung / Änderung erläutert.
Dachfenster
Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.
Dachgauben
Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.
Erker
Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.
Beisitzer Schreiber weist darauf hin, dass die Zeichnung
überarbeitet werden muss, sie zeigt noch die Regelung der alten BGS I.
Traufseitiger Mindestdachunterstand
Die Vor- und Nachteile werden diskutiert,
Ausschussvorsitzende Redelfs gibt zu bedenken, dass ein Dachüberstand
insbesondere bei höheren Traufen, die „Wuchtigkeit“ eines Gebäudes etwas nimmt,
Beisitzer Schreiber bekräftigt dies. Hinsichtlich der historischen Vorbilder
gibt es keine einheitliche Meinung, ggfs. müsse hier die alte Begründung der
BGS I angepasst werden. Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, den
Vorschlag nicht weiterzuverfolgen.
Mauerversatz
Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.
Fenster und Türöffnungen
Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.
Sprossen
Ratsmitglied JO Bellstedt kann die Intention nachvollziehen,
verweist aber darauf, dass zu voluminöse Sprossen eher den Eindruck von
Gefängnisgittern hinterlassen, er führt ein Beispielhaus im Bereich der BGSII
an, welches vor einigen Jahren dort neu errichtet wurde. BM Kösters stimmt dem
zu, ist jedoch der Meinung, dass dies eher eine Ausnahme sei, jeder Eigentümer
würde sich eher mehr als weniger Licht wünschen und auch die Kosten sprechen
eher dafür, die Sprossen kleiner zu fassen. Eine zu restriktive Vorgabe sei
daher nicht möglich, sie würde den Eigentümern nur gestalterische Möglichkeiten
nehmen. Er bietet an zu prüfen, inwieweit man ggfs. eine konkretere Regelung
zur Ausbildung der Kempfer treffen kann (z.B. Holzsprossen max. 55 mm, Kempfer
als Unterteilung des oberen Drittels max. 80 mm)
Der Verbesserungsvorschlag kann grundsätzlich weiterverfolgt
werden.
Verandadächer
Die Notwendigkeit der Zulassung von Alternativmaterialien
wird grundsätzlich gesehen, auch ein Gründach ist vorstellbar. Die Meinungen zu
Metall-Stehpfalzen gehen auseinander. Es besteht Einigkeit, dass sich
Verandadächer optisch nicht groß im Vergleich zu den historischen Vorbildern
verändern dürfen und sich in Material und Farbe vom Haupthaus abheben müssen.
Material und Farbigkeit sollen konkretisiert werden. Es ist zu prüfen, ob mehr
Variation in Material und Farbigkeit in der BGS II sinnvoll ist im Vergleich
zur BGS I.
Nebengebäude
Die Einschätzung zu Flachdächern ist tendenziell negativ, RM
JO Bellstedt sieht Gründächer kritisch, sie seien nicht Spiekeroog typisch,
Beisitzer Schreiber ergänzt, dass diese auch sehr kostenintensiv seien.
BM Kösters erwidert, dass Gründächer mittlerweile
städtebaulich und im Sinne der Klimaanpassungen nicht mehr wegzudenken seien
und der Verbesserungsvorschlag keine Verpflichtung zum Gründach, sondern eine
Ermöglichung darstellt. Dem Vorschlag wird mehrheitlich gefolgt.
BM Kösters bittet Verwaltungsmitarbeiterin Bruns, die
Regelung der Nebengebäude in den bestehenden Satzungen zu prüfen, die BGS II
sollte – wie bisher – möglichst wenig oder keine Vorgaben zur Gestaltung
treffen.
Beisitzer Schreiber erfragt, inwieweit die Veranden nun
geregelt seien, Verwaltungsmitarbeiterin Bruns gibt an, dass die Definition und
Maße im B-Plan und die optischen Gestaltungsvorgaben in den Satzungen geregelt
seien.
BM Kösters ergänzt, dass die Veranda ein rechtliches Risiko
darstellt, welches noch abzuwägen gilt. Verwaltung und Rat sprechen sich
deutlich für eine Verandaregelung aus und alle Grundstückseigentümer
profitieren davon maßgeblich – somit würde er gern an einer Verandalösung
festhalten. Allerdings kann es nicht sein, dass der neue B-Plan dadurch wieder
angreifbar wird. Er verweist auf den weiteren Verfahrensablauf, in welchem dies
noch diskutiert und entschieden wird.
Farben
Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.
Ausschussvorsitzende Redelfs bittet darum zu prüfen, inwieweit RAL Farben
dauerhaft eindeutig definiert sind oder ob diese sich im Laufe der Zeit durch
externe Einflussfaktoren ändern können. Sofern dies der Fall ist regt sie an,
einen Hinweis mit aktuellem Zeitbezug aufzunehmen.
Verwaltungsmitarbeiterin Bruns bittet darum, einen weiteren,
möglichen Regelungsbedarf erörtern zu dürfen. Schon im Zuge der aktuellen
Überarbeitung wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit andere Möglichkeiten der
Fassadengestaltung zugelassen werden. Man hatte sich mehrheitlich darauf
verständigt, dies erst bei einer künftigen, nicht unter Zeitdruck stehenden
Überarbeitung anzugehen, allerdings ist bei der Errichtung von
klimafreundlichen Neubauten „Effizienzhaus 40“, die CO2 Bilanz der
Baumaterialien nicht oder nur sehr schwer mit den konventionellen
Fassadenverkleidungen zu erreichen, so argumentiert zumindest der Eigentümer
einer aktuell in Planung befindlichen Baumaßnahme.
Die Ausschussmitglieder stimmen einer Beratung zu, AV
Redelfs trägt ihre Einschätzung zu Putzfassaden dar – diese seien auf Grund von
Materialausschwämmungen eine Gefahr für die Süßwasserlinse.
BM Kösters stimmt dem zu und lenkt den Fokus auf Holz,
welches eine nachhaltige und sinnvolle Fassadengestaltung ermöglicht.
Die Verwaltung wird gebeten, diesen Sachverhalt zu prüfen,
auch im Hinblick auf die Behandlung und Farbigkeit sowie die korrespondierenden
Dachfarben. Es herrscht Einigkeit, dass mit dieser Regelung sorgsam umgegangen
werden muss, da sie unter Umständen eine große Auswirkung auf das optische
Erscheinungsbild des Inseldorfes hat. Somit sind unterschiedliche Vorgaben im
Hinblick auf die BGS I und II zu begrüßen. Ebenso kann darüber nachgedacht
werden, Holzfassaden nur in nicht einsehbaren Bereichen der BGS I zu gestatten.
BM Kösters dankt für die konstruktive Mitarbeit und gute
Vorbereitung aus der Expertengruppe.
Verwaltungsmitarbeiterin Bruns verlässt die Sitzung um 21:11
Uhr.