Ausschussvorsitzende Redelfs führt in den Tagesordnungspunkt ein, Verwaltungsmitarbeiterin Bruns ergänzt. Die aktuell in Umsetzung befindlichen Anpassungen an die BGS I und II beziehen sich weitestgehend auf rechtliche Notwendigkeiten oder Änderungen, die aus dem künftigen B-Plan Nr. 22 resultieren. Beide Satzungen sind gerade in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie in der frühzeitigen Beteiligung Träger öffentlicher Belange. Im Zuge der Satzungsprüfung hat die Arbeitsgruppe, bestehend aus Externen und Verwaltung, weitere sinnvolle Änderungsbedarfe identifiziert, diese sind keine grundlegenden Änderungen, sondern Vereinfachungen oder Verbesserungsvorschläge. Die Verwaltung hat diese aufbereitet und bittet die Mitglieder des Bauausschusses um Richtungsaufzeigung, ob die Verbesserungen für eine künftige Änderung der Satzungen festgehalten werden oder sie im aktuellen Verfahren behandelt und ggfs. umgesetzt werden. 

AV Redelfs schlägt vor, die Punkte einzeln durchzugehen und jeweils ein Stimmungsbild einzuholen, wobei Verwaltungsmitarbeiterin Bruns zu jedem Vorhaben eine kurze Einführung gibt und den Hintergrund einer eventuellen Neuregelung / Änderung erläutert. 

 

Dachfenster

Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.

 

Dachgauben

Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.

 

Erker

Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.

Beisitzer Schreiber weist darauf hin, dass die Zeichnung überarbeitet werden muss, sie zeigt noch die Regelung der alten BGS I.

 

Traufseitiger Mindestdachunterstand

Die Vor- und Nachteile werden diskutiert, Ausschussvorsitzende Redelfs gibt zu bedenken, dass ein Dachüberstand insbesondere bei höheren Traufen, die „Wuchtigkeit“ eines Gebäudes etwas nimmt, Beisitzer Schreiber bekräftigt dies. Hinsichtlich der historischen Vorbilder gibt es keine einheitliche Meinung, ggfs. müsse hier die alte Begründung der BGS I angepasst werden. Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, den Vorschlag nicht weiterzuverfolgen.

 

Mauerversatz

Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.

 

Fenster und Türöffnungen

Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden.

 

Sprossen

Ratsmitglied JO Bellstedt kann die Intention nachvollziehen, verweist aber darauf, dass zu voluminöse Sprossen eher den Eindruck von Gefängnisgittern hinterlassen, er führt ein Beispielhaus im Bereich der BGSII an, welches vor einigen Jahren dort neu errichtet wurde. BM Kösters stimmt dem zu, ist jedoch der Meinung, dass dies eher eine Ausnahme sei, jeder Eigentümer würde sich eher mehr als weniger Licht wünschen und auch die Kosten sprechen eher dafür, die Sprossen kleiner zu fassen. Eine zu restriktive Vorgabe sei daher nicht möglich, sie würde den Eigentümern nur gestalterische Möglichkeiten nehmen. Er bietet an zu prüfen, inwieweit man ggfs. eine konkretere Regelung zur Ausbildung der Kempfer treffen kann (z.B. Holzsprossen max. 55 mm, Kempfer als Unterteilung des oberen Drittels max. 80 mm)

Der Verbesserungsvorschlag kann grundsätzlich weiterverfolgt werden.

 

Verandadächer

Die Notwendigkeit der Zulassung von Alternativmaterialien wird grundsätzlich gesehen, auch ein Gründach ist vorstellbar. Die Meinungen zu Metall-Stehpfalzen gehen auseinander. Es besteht Einigkeit, dass sich Verandadächer optisch nicht groß im Vergleich zu den historischen Vorbildern verändern dürfen und sich in Material und Farbe vom Haupthaus abheben müssen. Material und Farbigkeit sollen konkretisiert werden. Es ist zu prüfen, ob mehr Variation in Material und Farbigkeit in der BGS II sinnvoll ist im Vergleich zur BGS I.

 

Nebengebäude

Die Einschätzung zu Flachdächern ist tendenziell negativ, RM JO Bellstedt sieht Gründächer kritisch, sie seien nicht Spiekeroog typisch, Beisitzer Schreiber ergänzt, dass diese auch sehr kostenintensiv seien.

BM Kösters erwidert, dass Gründächer mittlerweile städtebaulich und im Sinne der Klimaanpassungen nicht mehr wegzudenken seien und der Verbesserungsvorschlag keine Verpflichtung zum Gründach, sondern eine Ermöglichung darstellt. Dem Vorschlag wird mehrheitlich gefolgt.

 

BM Kösters bittet Verwaltungsmitarbeiterin Bruns, die Regelung der Nebengebäude in den bestehenden Satzungen zu prüfen, die BGS II sollte – wie bisher – möglichst wenig oder keine Vorgaben zur Gestaltung treffen.

 

Beisitzer Schreiber erfragt, inwieweit die Veranden nun geregelt seien, Verwaltungsmitarbeiterin Bruns gibt an, dass die Definition und Maße im B-Plan und die optischen Gestaltungsvorgaben in den Satzungen geregelt seien.

BM Kösters ergänzt, dass die Veranda ein rechtliches Risiko darstellt, welches noch abzuwägen gilt. Verwaltung und Rat sprechen sich deutlich für eine Verandaregelung aus und alle Grundstückseigentümer profitieren davon maßgeblich – somit würde er gern an einer Verandalösung festhalten. Allerdings kann es nicht sein, dass der neue B-Plan dadurch wieder angreifbar wird. Er verweist auf den weiteren Verfahrensablauf, in welchem dies noch diskutiert und entschieden wird.

 

Farben

Der Verbesserungsvorschlag kann weiterverfolgt werden. Ausschussvorsitzende Redelfs bittet darum zu prüfen, inwieweit RAL Farben dauerhaft eindeutig definiert sind oder ob diese sich im Laufe der Zeit durch externe Einflussfaktoren ändern können. Sofern dies der Fall ist regt sie an, einen Hinweis mit aktuellem Zeitbezug aufzunehmen.

 

Verwaltungsmitarbeiterin Bruns bittet darum, einen weiteren, möglichen Regelungsbedarf erörtern zu dürfen. Schon im Zuge der aktuellen Überarbeitung wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit andere Möglichkeiten der Fassadengestaltung zugelassen werden. Man hatte sich mehrheitlich darauf verständigt, dies erst bei einer künftigen, nicht unter Zeitdruck stehenden Überarbeitung anzugehen, allerdings ist bei der Errichtung von klimafreundlichen Neubauten „Effizienzhaus 40“, die CO2 Bilanz der Baumaterialien nicht oder nur sehr schwer mit den konventionellen Fassadenverkleidungen zu erreichen, so argumentiert zumindest der Eigentümer einer aktuell in Planung befindlichen Baumaßnahme.

Die Ausschussmitglieder stimmen einer Beratung zu, AV Redelfs trägt ihre Einschätzung zu Putzfassaden dar – diese seien auf Grund von Materialausschwämmungen eine Gefahr für die Süßwasserlinse.

BM Kösters stimmt dem zu und lenkt den Fokus auf Holz, welches eine nachhaltige und sinnvolle Fassadengestaltung ermöglicht.

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Sachverhalt zu prüfen, auch im Hinblick auf die Behandlung und Farbigkeit sowie die korrespondierenden Dachfarben. Es herrscht Einigkeit, dass mit dieser Regelung sorgsam umgegangen werden muss, da sie unter Umständen eine große Auswirkung auf das optische Erscheinungsbild des Inseldorfes hat. Somit sind unterschiedliche Vorgaben im Hinblick auf die BGS I und II zu begrüßen. Ebenso kann darüber nachgedacht werden, Holzfassaden nur in nicht einsehbaren Bereichen der BGS I zu gestatten.

 

BM Kösters dankt für die konstruktive Mitarbeit und gute Vorbereitung aus der Expertengruppe.

Verwaltungsmitarbeiterin Bruns verlässt die Sitzung um 21:11 Uhr.