Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 1

Im BA vom 14.09.2023 formulierter Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO abzulehnen.

 


BM Kösters erläutert die Beschlussvorlage, die Eigentümer möchten - um die Belastung für die Anwohner so gering wie möglich zu halten - die Baustelle möglichst zeitnah wieder beginnen und beenden. Die Mitglieder des Bauausschusses können den Wunsch nachvollziehen, jedoch stelle ein frühzeitiger Baubeginn auch eine Belastung für die Anwohner dar. Insbesondere für die Gäste der umliegenden Ferienwohnungen würde ein Baubeginn in den Herbstferien ein Ärgernis darstellen. Es sei originäres Ziel der Lärmschutzverordnung, eine solche Belastung zu verhindern oder zu reduzieren.  Ausschussmitglied Andreesen fragt nach dem Stand der Baugenehmigungen, BM Kösters erwidert, dass der Antrag auf Ausnahme von der Lärmschutzverordnung unabhängig von den erteilten Baugenehmigungen und dem Baufortschritt zu betrachten sei. Nach Kenntnisstand der Verwaltung gibt es noch immer kein Einvernehmen in der Erneuerung des Daches, Inhaber und Landkreis Wittmund stehen hier in Kontakt. Gegenüber dem Leiter des Bauordnungsamtes hat BM Kösters mitgeteilt, dass eine Fertigstellung der Baumaßnahme im Interesse der Gemeinde sei und darum gebeten, die noch offenen Herausforderungen zeitnah zu lösen.