Sitzung: 05.10.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01/091/2023
Im BA vom 14.09.2023 formulierter Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung,
den Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO abzulehnen.
Der Bauherr beantragt einen vorgezogenen Baubeginn um zwei Wochen. Die
Notwendigkeit eines frühzeitigen Baubeginns ist nicht erkennbar. Außerdem
befindet sich in unmittelbarer Nähe eine touristische Nutzung, sodass dort kein
frühzeitiger Baubeginn stattfinden sollte.
RM JO Bellstedt wird sich der Stimme enthalten, da es inzwischen für
Bauherren um jede Woche geht, um ein Bauvorhaben fertigzustellen und es für den
Tourismus besser sei, früher im Herbst anzufangen als später im Frühsommer
aufzuhören.
RM Goedecke wendet ein, dass man mit dieser Argumentation über eine
generelle Änderung der Lärmschutzverordnung nachdenken müsse, um allen
kommenden Bauvorhaben gleichermaßen gerecht zu werden.
Ein Hausbau dauert inzwischen ca. zwei Monate länger, als vor einigen
Jahren, sodass man über eine Anpassung der Lärmschutzverordnung zunächst
ratsintern diskutieren sollte. BM Kösters unterstützt die Argumentationslinie
von RM Goedecke und kündigt an, dass die generelle Regelung in einer der
nächsten Sitzungsläufe diskutiert und ggfs. angepasst werden kann.