Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

Im BA vom 14.09.2023 formulierter Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO abzulehnen.

 


Der Bauherr beantragt einen vorgezogenen Baubeginn um zwei Wochen. Die Notwendigkeit eines frühzeitigen Baubeginns ist nicht erkennbar. Außerdem befindet sich in unmittelbarer Nähe eine touristische Nutzung, sodass dort kein frühzeitiger Baubeginn stattfinden sollte.

RM JO Bellstedt wird sich der Stimme enthalten, da es inzwischen für Bauherren um jede Woche geht, um ein Bauvorhaben fertigzustellen und es für den Tourismus besser sei, früher im Herbst anzufangen als später im Frühsommer aufzuhören.

RM Goedecke wendet ein, dass man mit dieser Argumentation über eine generelle Änderung der Lärmschutzverordnung nachdenken müsse, um allen kommenden Bauvorhaben gleichermaßen gerecht zu werden.

Ein Hausbau dauert inzwischen ca. zwei Monate länger, als vor einigen Jahren, sodass man über eine Anpassung der Lärmschutzverordnung zunächst ratsintern diskutieren sollte. BM Kösters unterstützt die Argumentationslinie von RM Goedecke und kündigt an, dass die generelle Regelung in einer der nächsten Sitzungsläufe diskutiert und ggfs. angepasst werden kann.