Sitzung: 02.11.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Vorlage: 01/100/2023
AV Redelfs führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt
das Wort an Maren Bruns, welche in einer kompakten Präsentation alle
wesentlichen Inhalte des B-Plans Nr. 22 sowie die maßgeblichen Änderungen
gegenüber dem in der Inselwerkstatt im Juni vorgestellten Arbeitsstand
erläutert. Weiterhin stellt sie die Terminplanung und die nächsten
Arbeitsschritte vor, wie ursprünglich vorgesehen, wird noch in diesem Jahr der
B-Plan Entwurf fertig, der Auslegungsbeschluss ist in der Dezember Sitzung
vorgesehen.
BM Kösters bedankt sich nach der Präsentation für den hohen
Arbeitseinsatz des Planungsteams. Die Umsetzungsgeschwindigkeit sei beachtlich,
zumal in jeweiligen Parallelverfahren auch die Gestaltungssatzungen und der
F-Plan erneuert werden. Durch die geplante Offenlage Ende Dezember wird
erreicht, dass bestimmte Bauvorhaben schon in diesem Winter umgesetzt werden
können, da der B-Plan Entwurf nun die Grundlage für Ausnahmen von der
Veränderungssperre darstellen kann. BM Kösters führt dann Schritt für Schritt durch
eine Auswahl von öffentlichen Stellungnahmen. Erfreulicherweise wurden viele
Verbesserungsvorschläge, aber auch Planungseinwände übermittelt, die Verwaltung
und das Planungsteam haben alles eingehend geprüft, auch Stellungnahmen, die
über die Beteiligungsfrist hinausgehen. Anhand von ausgewählten Stellungnahmen
wird die Wirkungsweise des künftigen B-Plans verdeutlicht, damit sowohl Politik
als auch Inselöffentlichkeit die Bedeutung der im B-Plan doch sehr abstrakt
formulierten Vorgaben erkennen. Exemplarisch sei hier der Umgang mit
Erweiterungen, der Bestandsschutz, Nutzungsänderungen von
Einfamilien-Wohnhäusern, die bisher nicht legal als Ferienhaus genehmigt sind
oder die Grundflächenzahl genannt. BM Kösters erläutert die Gründe, welche zur
Verkleinerung der Dorfmitte geführt haben und die Vorzüge, die Immobilien in
der Dorfmitte erfahren sowie ihre positive, städtebauliche Wirkung.
Ausschussmitglied Breuer bekräftigt dies, die Festsetzungen der Dorfmitte
werden nicht nur zu Gewerbeneugründungen führen, sondern stellen gleichzeitig
auch eine wichtige Schutzfunktion für bestehende Gewerbebetriebe dar.
Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Rückfragen,
Verbesserungsvorschläge oder Änderungswünsche vorgetragen, was ursächlich an
den ausführlichen und intensiven Vorberatungen liegt. Das Planungsteam wird
damit den Entwurf und die Begründung finalisieren und den Offenlagebeschluss im
Dezember vorbereiten.