Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB. Von einer über das Planungsrecht hinausgehenden Stellungnahme zum Bauantrag wird abgesehen.

 


Das Bauvorhaben wird von AV Redelfs erläutert, im Zuge eines Betreiberwechsels soll eine bestehende Restaurant-Immobilie geringfügig angepasst und künftig weiterhin gastronomisch genutzt werden. Sie hinterfragt die im Antrag formulierte Änderung „das Restaurant soll um den Bereich des Apartments erweitert werden“. Der Grundriss im 1. OG würde fehlen. BM Kösters erläutert, dass es sich seines Wissens um den bestehenden Gastraum im EG – Eingang rechts handle, welcher ursprünglich noch als „Wohnzimmer“ in den Grundrissen auftaucht. Er bietet an, unmittelbar nach der Sitzung Kontakt zur Antragstellerin aufzunehmen, um die fehlenden Informationen nachzureichen. Für den zutreffenden Beschluss sei diese Information vermutlich von untergeordneter Bedeutung, es sei weiterhin eine gastronomische Nutzung im EG geplant welche im künftigen B-Plan auch gewünscht ist.