Es liegt ein Entwurf einer neuen Hauptsatzung vor, der vorbesprochen werden soll.

Der rechtliche Spielraum für eine Hauptsatzung ist gering. Es gibt Standards, die man für diesen Entwurf hinzugezogen hat.

Wichtige Punkte sind hierbei die Aushänge und Veröffentlichungen, die möglichst einfach gehalten werden sollen, um rechtssicher zu sein.

Film- und Tonaufnahmen sollten grundsätzlich möglich sein.

Hybridsitzungen sind in der rechtlichen Umsetzung ein schwieriges Thema. Sie sollten aber in die Hauptsatzung hinein, damit sie grundsätzlich möglich sein sollten. Dies sollte für Spiekeroog eine Ausnahme sein.

Hybridsitzung meint, dass einzelne Ratsmitglieder sich zu einer Sitzung zuschalten können, es geht hierbei nicht um einen Livestream für die Öffentlichkeit.

RV Redelfs betont, dass die Rechtssicherheit von Beschlüssen vorrangig sein müsste, daher sollte man mit hybriden Sitzungen vorsichtig umgehen.

Die Hauptsatzung soll ausformuliert werden und dann zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Die Geschäftsordnung wurde laut BM Kösters neugestaltet und der Vorlage des NSGB angeglichen wurde.

Die Einwohnerfragestunde soll in Zukunft zweimal in einer Sitzung stattfinden, einmal vor und einmal nach den Beratungen. Insgesamt sollten für beide Einwohnerfragestunden 30 Minuten Zeit veranschlagt werden. Wichtig ist, dass die Beschlüsse in der Fragestunde nicht diskutiert werden sollen.

 

Die Hauptsatzung und Geschäftsordnung werden jetzt fertiggestellt und dann einem Rechtscheck unterzogen. Anschließend werden sie dem Rat zum Beschluss vorgelegt.