Sitzung: 23.11.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Vorlage: 01/113/2023
Es liegt ein Entwurf einer neuen Hauptsatzung vor, der vorbesprochen
werden soll.
Der rechtliche Spielraum für eine Hauptsatzung ist gering. Es gibt
Standards, die man für diesen Entwurf hinzugezogen hat.
Wichtige Punkte sind hierbei die Aushänge und Veröffentlichungen, die
möglichst einfach gehalten werden sollen, um rechtssicher zu sein.
Film- und Tonaufnahmen sollten grundsätzlich möglich sein.
Hybridsitzungen sind in der rechtlichen Umsetzung ein schwieriges Thema.
Sie sollten aber in die Hauptsatzung hinein, damit sie grundsätzlich möglich
sein sollten. Dies sollte für Spiekeroog eine Ausnahme sein.
Hybridsitzung meint, dass einzelne Ratsmitglieder sich zu einer Sitzung
zuschalten können, es geht hierbei nicht um einen Livestream für die
Öffentlichkeit.
RV Redelfs betont, dass die Rechtssicherheit von Beschlüssen vorrangig
sein müsste, daher sollte man mit hybriden Sitzungen vorsichtig umgehen.
Die Hauptsatzung soll ausformuliert werden und dann zum Beschluss
vorgelegt werden.
Die Geschäftsordnung wurde laut BM Kösters neugestaltet und der Vorlage
des NSGB angeglichen wurde.
Die Einwohnerfragestunde soll in Zukunft zweimal in einer Sitzung
stattfinden, einmal vor und einmal nach den Beratungen. Insgesamt sollten für
beide Einwohnerfragestunden 30 Minuten Zeit veranschlagt werden. Wichtig ist,
dass die Beschlüsse in der Fragestunde nicht diskutiert werden sollen.
Die Hauptsatzung und Geschäftsordnung werden jetzt fertiggestellt und
dann einem Rechtscheck unterzogen. Anschließend werden sie dem Rat zum
Beschluss vorgelegt.