Sitzung: 30.11.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/118/2023
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ausschussvorsitzende Redelfs führt kompakt in die Sachlage ein: Der
Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans
"Kurzentrum" der Gemeinde Spiekeroog für rund 2,85 ha im nördlichen
Randbereich des Inseldorfes, beidseitig der Ortsstraßen "Noorderpad"
und "Noordertün", kann gefasst werden. Die Änderung betrifft die
planerische Vorbereitung für den Bau einer Rettungswache mit
Wohnraumerweiterung und die Heilung der unwirksamen Festsetzung im
ursprünglichen Bebauungsplan. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde am
02.03.2023 aufgehoben, und ein neuer Beschluss unter Einbeziehung des § 13a
BauGB wurde am 08.03.2023 bekannt gemacht. Die bestehende Feuerwehrzufahrt
bleibt unverändert. Die hochbaulichen Planungen berücksichtigen den Erhalt des
Gehölzbestands am "Noordertün". Der Geltungsbereich wurde für die 1.
Ergänzung erweitert, um die Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr zu überplanen
und das Wohnen im Feuerwehrhaus für Nicht-Feuerwehrmitglieder dauerhaft zu ermöglichen.
Eine Anpassung der Höhenfestsetzung im Sondergebiet "Konzentrationszone
Kurwesen" erfolgt auf Grundlage aktueller Befliegungsdaten. Das Verfahren
nach § 13a BauGB ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren mit Beteiligung der
Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, wobei die frühzeitige
Beteiligung entfällt. Die Durchführung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB entbindet
von Kompensationsmaßnahmen, jedoch bleibt der Schutz bestimmter Biotope nach §
30 BNatSchG erhalten. Für die geplante Rettungswache, in einem Bereich mit
geschützten Küstendünengehölzen, liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, die durch
bestehendes Planungsrecht erfüllt wird. Die untere Naturschutzbehörde hat die
Lösung zur Erhaltung des Gehölzbestands schriftlich anerkannt.
In der Begründung wurden auf Grundlage der Sitzungsunterlagen noch geringfügige, redaktionelle Inhalte angepasst, die nun vorliegende, ausgedruckte Version stellt den aktuellen Sachstand dar. Ausschussmitglied Andreesen hinterfragt die festgesetzten Waldflächen und möchte sicherstellen, dass auf dem Grundstück nördlich der Rettungswache ein Bau möglich ist. BM Kösters bestätigt dies und verweist auf die erfolgte Abstimmung mit der UNB, LK Wittmund. Im Zuge der Planung sei eine bereits 2003 kompensierte, aber noch intakte Waldfläche für die Grundstücke von Gemeinde und Rettungswache genutzt worden, ein zusätzlicher Kompensationsbedarf bestehe zum heutigen Stand nicht.