Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs führt kompakt in die Sachlage ein: Der Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans "Kurzentrum" der Gemeinde Spiekeroog für rund 2,85 ha im nördlichen Randbereich des Inseldorfes, beidseitig der Ortsstraßen "Noorderpad" und "Noordertün", kann gefasst werden. Die Änderung betrifft die planerische Vorbereitung für den Bau einer Rettungswache mit Wohnraumerweiterung und die Heilung der unwirksamen Festsetzung im ursprünglichen Bebauungsplan. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde am 02.03.2023 aufgehoben, und ein neuer Beschluss unter Einbeziehung des § 13a BauGB wurde am 08.03.2023 bekannt gemacht. Die bestehende Feuerwehrzufahrt bleibt unverändert. Die hochbaulichen Planungen berücksichtigen den Erhalt des Gehölzbestands am "Noordertün". Der Geltungsbereich wurde für die 1. Ergänzung erweitert, um die Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr zu überplanen und das Wohnen im Feuerwehrhaus für Nicht-Feuerwehrmitglieder dauerhaft zu ermöglichen. Eine Anpassung der Höhenfestsetzung im Sondergebiet "Konzentrationszone Kurwesen" erfolgt auf Grundlage aktueller Befliegungsdaten. Das Verfahren nach § 13a BauGB ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, wobei die frühzeitige Beteiligung entfällt. Die Durchführung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB entbindet von Kompensationsmaßnahmen, jedoch bleibt der Schutz bestimmter Biotope nach § 30 BNatSchG erhalten. Für die geplante Rettungswache, in einem Bereich mit geschützten Küstendünengehölzen, liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, die durch bestehendes Planungsrecht erfüllt wird. Die untere Naturschutzbehörde hat die Lösung zur Erhaltung des Gehölzbestands schriftlich anerkannt.

 

In der Begründung wurden auf Grundlage der Sitzungsunterlagen noch geringfügige, redaktionelle Inhalte angepasst, die nun vorliegende, ausgedruckte Version stellt den aktuellen Sachstand dar. Ausschussmitglied Andreesen hinterfragt die festgesetzten Waldflächen und möchte sicherstellen, dass auf dem Grundstück nördlich der Rettungswache ein Bau möglich ist. BM Kösters bestätigt dies und verweist auf die erfolgte Abstimmung mit der UNB, LK Wittmund. Im Zuge der Planung sei eine bereits 2003 kompensierte, aber noch intakte Waldfläche für die Grundstücke von Gemeinde und Rettungswache genutzt worden, ein zusätzlicher Kompensationsbedarf bestehe zum heutigen Stand nicht.