Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen wird analog der ursprünglichen Baugenehmigung nach § 36 i. V. mit § 35  Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 BauGB erteilt.


Maren Bruns verlässt die Sitzung um 20.28 Uhr.

 

AV Redelfs führt in den Sachverhalt ein. Der Bauantrag gemäß Sitzungsvorlage 01/022/2020 für den Umbau und die Sanierung des denkmalgeschützten Rettungshauses am Zeltplatz wurde positiv beschieden. Die Baugenehmigung erfolgte am 10.03.2021 durch den Landkreis Wittmund. In der Umsetzung des Vorhabens, bei einem Architekturbüro-Wechsel, wurden geringfügige Änderungen vorgenommen, die die WC-Anordnung im Anbau betreffen. Ein seitlicher Eingang an der Südseite und ein barrierearmes WC mit einseitiger Anfahrmöglichkeit wurden neu berücksichtigt. Die genehmigte Pflastererweiterung im rückseitigen Anbau entfällt, und die Dünenverlaufsgestaltung bleibt erhalten. Die Rückbauarbeiten im Rettungshaus führten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Raums und Bodens. Bodenaufbauten wurden barrierefrei gestaltet, mit einem Rotklinkerboden analog zur Fassade. Die Fassade des Anbaus wird in Holzbauprofilen mit eloxiertem Aluminiumprofil in Anthrazit umgesetzt, abweichend von der genehmigten Holzfensteroption. Diese Änderungen schaffen Einheitlichkeit zwischen Rettungshaus und Anbau. Die vorliegenden Änderungen erscheinen sinnvoll, einer Einvernehmens-Erteilung stehe aus ihrer Sicht nichts im Wege. BM Kösters bestätigt dies. JoBellstedt berichtet kurz über den Projektfortschritt, die NSB sei zuversichtlich, das Projekt zur nächsten Saison fertigzustellen.