Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans "Kurzentrum" gefasst. Die Änderung betrifft eine Fläche von rund 2,85 ha im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Ursprünglich wurde die Planung aufgrund des Baus einer Rettungswache und der Schaffung von Wohnraum sowie der Korrektur der Höhenfestsetzung für bauliche Anlagen im ursprünglichen Bebauungsplan angestoßen. Der Geltungsbereich wurde erweitert, und die Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr wird überplant, um das Wohnen im Feuerwehrhaus für Nicht-Feuerwehrangehörige zu ermöglichen. Ebenso wird eine mögliche Wohnbebauung nördlich der Rettungswache berücksichtigt. Die Durchführung erfolgt gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung, wodurch ein beschleunigtes Verfahren möglich ist. Es findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt, wobei die frühzeitige Beteiligung entfällt. Die Planung berücksichtigt den Schutz gesetzlich geschützter Biotope, insbesondere Küstendünengehölze, durch Erhaltungsmaßnahmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchführt.