Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen wird analog der ursprünglichen Baugenehmigung nach § 36 i. V. mit § 35  Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 BauGB erteilt.


Der Bauantrag wurde bereits positiv beschieden, gegenüber der ursprünglichen Planung werden nun mit dem 1. Nachtrag zur Baugenehmigung geringfügige Änderungen angezeigt. Der Bauausschuss hat dazu vorberaten, die Änderungen sind nachvollziehbar und genehmigungsfähig.