Sitzung: 21.12.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/123/2023
Beschlussvorschlag:
Die Vergabekriterien werden gemäß dem vorgelegten Vorschlag angepasst und ab sofort bis auf Widerruf für alle Ausschreibungen von kommunalen Gemeindewohnungen im „Achter d’Diek“ angewandt.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Vergabekriterien für die kommunalen
Gemeindewohnungen im "Achter d'Diek" anzupassen. Die Neuerungen
umfassen die Berücksichtigung des Erstwohnsitzes auf Spiekeroog mit
gestaffelten Punkten, die Belegungssituation, den Grad einer Beeinträchtigung,
die Ausübung von Ehrenamt und besondere Motivation oder Dringlichkeit.
Allgemeine Bedingungen für Bewerber*Innen werden festgelegt, darunter
Meldedauer auf Spiekeroog, kein bestehendes oder vergangenes Eigentum auf der
Insel, keine Vollstreckungsersuchen oder interne Sperrvermerke, aktuelle oder
vergangene Schuldverhältnisse gegenüber der Gemeinde, positive Schufa-Auskunft
und ausreichendes Jahreseinkommen. Diese Kriterien gelten für regulär
vermietete Wohnungen im "Achter d'Diek" und können auf weitere
Gemeindewohnungen übertragen werden. Die Bewerbungen werden öffentlich
ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist beträgt 14 Tage und es wird keine
Warteliste geführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die vorgeschlagenen
Änderungen ab sofort und bis auf Widerruf umzusetzen. Ratsmitglied Baumfalk
hinterfragt die Zulässigkeit der Schufa-Auskunft. BM Kösters erwidert, dass
dies kein unübliches Vorgehen sei und die Verwaltung im Falle eines niedrigen
Schufa-Scores eine Einzelfall-Detailprüfung vornimmt.