Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Vergabekriterien werden gemäß dem vorgelegten Vorschlag angepasst und ab sofort bis auf Widerruf für alle Ausschreibungen von kommunalen Gemeindewohnungen im „Achter d’Diek“ angewandt.

 


Die Verwaltung schlägt vor, die Vergabekriterien für die kommunalen Gemeindewohnungen im "Achter d'Diek" anzupassen. Die Neuerungen umfassen die Berücksichtigung des Erstwohnsitzes auf Spiekeroog mit gestaffelten Punkten, die Belegungssituation, den Grad einer Beeinträchtigung, die Ausübung von Ehrenamt und besondere Motivation oder Dringlichkeit. Allgemeine Bedingungen für Bewerber*Innen werden festgelegt, darunter Meldedauer auf Spiekeroog, kein bestehendes oder vergangenes Eigentum auf der Insel, keine Vollstreckungsersuchen oder interne Sperrvermerke, aktuelle oder vergangene Schuldverhältnisse gegenüber der Gemeinde, positive Schufa-Auskunft und ausreichendes Jahreseinkommen. Diese Kriterien gelten für regulär vermietete Wohnungen im "Achter d'Diek" und können auf weitere Gemeindewohnungen übertragen werden. Die Bewerbungen werden öffentlich ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist beträgt 14 Tage und es wird keine Warteliste geführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die vorgeschlagenen Änderungen ab sofort und bis auf Widerruf umzusetzen. Ratsmitglied Baumfalk hinterfragt die Zulässigkeit der Schufa-Auskunft. BM Kösters erwidert, dass dies kein unübliches Vorgehen sei und die Verwaltung im Falle eines niedrigen Schufa-Scores eine Einzelfall-Detailprüfung vornimmt.