Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

  1. Das Schreiben zur Feststellung des Waldes wie auch zum Umgang mit diesem von der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Wittmund), die vertraglichen Entwurfsfassungen für die Ersatzaufforstung und die Vereinbarung mit der Eigentümerin der privaten Waldfläche auf Spiekeroog zur Kostenübernahme sowie alle weiteren Anlagen werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen zur Waldkompensation einzugehen und den sich daraus ergebenden finanziellen Kompensationswert zu entrichten. Der finanzielle Kompensationswert wird an die Eigentümerin der privaten Waldfläche auf Spiekeroog durchgereicht. 

 


Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 betrifft Flächen, die laut der Unteren Naturschutzbehörde als Wald einzustufen sind. Ein Teil dieser Flächen südlich von Bi d’Utkiek soll als Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B festgesetzt werden. Aufgrund des Verlusts von als Wald eingestuften Flächen wird eine externe Waldkompensation in der Gemarkung Etzel der Gemeinde Friedeburg durchgeführt. Die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung wird im Bebauungsplan integriert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die erforderlichen vertraglichen Regelungen für die Waldkompensation einzugehen und den finanziellen Kompensationswert an die Eigentümerin der privaten Waldfläche auf Spiekeroog weiterzuleiten. Ratsvorsitzende Redelfs weist auf die zeitliche Abfolge hin, diese sei mit Blick auf den erst im Sommer erfolgenden Satzungsbeschluss des B-Plans Nr 22 nicht ganz optimal. Es lasse sich jedoch nicht ändern. BM Kösters informiert über den seiner Meinung nach unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, der hinter dieser Kompensationsabwicklung steckt. Obwohl alles optimal gelaufen sei und die gefundene Kompensationsfläche von der UNB als „Glücksfall“ bezeichnet wurde, hätte die Verwaltung über 200 E-Mails und Telefonate in dieser Angelegenheit führen/verfassen müssen.