Beschlussvorschlag neu laut VA Sitzung vom 12.12.2023:

 

  1. Das Protokoll zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingereichten Stellungnahmen (siehe Anlagen) werden zur Kenntnis genommen.
  2. Dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) wird zugestimmt.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sollen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  4. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 29.06.2023 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Änderung betrifft rund 42 ha des Siedlungsbereichs und ist mit dem Bebauungsplan Nr. 22 verbunden, der Dauerwohnraum sichern und Gästebeherbergungsflächen schaffen soll. Aufgrund der Unwirksamkeit des vorherigen Bebauungsplans Dorf – Teil A wird der Bebauungsplan Nr. 22 unter Berücksichtigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg neu aufgestellt. Die 7. Flächennutzungsplanänderung soll die Sicherung von Dauerwohnraum, die Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen, die Entwicklung von Gewerbeflächen und die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge gewährleisten. Die Änderung umfasst auch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der nächste Schritt ist die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.