Beschlussvorschlag neu laut VA Sitzung vom 12.12.2023:

 

  1. Das Protokoll zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingereichten Stellungnahmen (siehe Anlagen) werden zur Kenntnis genommen.
  2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 mit Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) wird zugestimmt.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sollen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  4. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 22 die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Gemeinderat von Spiekeroog hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 beschlossen. Der Plan zielt darauf ab, Dauerwohnraum zu sichern und zu schaffen, Gästebeherbergungsflächen zu ordnen, Gewerbeflächen zu entwickeln und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. Dies ist eine Reaktion auf die Umwandlung von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen, was zu einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Einheimische führt. Der vorherige Bebauungsplan Dorf – Teil A wurde für unwirksam erklärt, aber das Oberverwaltungsgericht hält die Planungsabsicht grundsätzlich für durchführbar. Die wesentlichen Planungsziele werden beibehalten. Der Bebauungsplan Nr. 22 wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen der Inselwerkstatt am 22.06.2023 statt, sowie nachgelagert mit schriftlichen Anregungen von Bürgern. Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde ebenfalls durchgeführt. Der B-Plan Entwurf ist nun fertiggestellt, der nächste Schritt ist die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.