Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde erteilt das gem. § 36 BauGB für die Errichtung und Nutzung des beantragten Gartenhauses erforderliche Einvernehmen und sieht von einer darüberhinausgehenden Stellungnahme ab.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs führt in die Thematik ein und erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des B-Plan Verfahrens. BM Kösters gibt an, dass die Verwaltung mit der Lietz hier in Kontakt steht, aktuell erste naturschutzfachliche Abstimmungen vorgenommen werden und er damit rechnet, dass eine erste Behandlung im Rat im ersten Halbjahr 2024 erfolgen kann. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, den vorliegenden Antrag zu behandeln, im Vergleich zu allen auf dem Gelände bereits realisierten Bauvorhaben handelt es sich mit dem Gartenhaus um ein sehr untergeordnetes Nebengebäude. Ausschussmitglied Jochen Bellstedt ergänzt, dass es sich um das ehemalige Gartenhaus vom Kapitänshaus handelt, das im Dorf abgebaut und an der Schule wiederaufgebaut werden soll.