Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

Der Rat beschließt mehrheitlich folgendes Stufenmodell in die Entwurfsplanung des B-Plans mitaufzunehmen:


Die zulässige Grundfläche pro Gebäude soll in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße festgesetzt werden.


Als Mindestgrundstücksgröße werden 600 m² (bzw. 400 m², teilräumlich) festgesetzt.


Für Grundstücke in Größen bis 600 m² wird eine zulässige Grundfläche pro Gebäude von 150m² festgesetzt.


Für Grundstücke in Größen von über 600 m² bis 800 m² wird eine zulässige Grundfläche pro Gebäude von 180 m² festgesetzt.


Für Grundstücke über 800 m² Größe eine zulässige Grundfläche pro Gebäude von 210 m² festgesetzt.


Über die maximal zulässige Anzahl von Gebäuden auf einem Grundstück soll gesondert entschieden werden, ebenso über mögliche Ausnahmen von der vorgegebenen Mindestgrundstücksgröße


RV Bücking erläutert den TOP.

Der heutige Beschluss soll eine Absichtserklärung über die Festsetzungen von Grundstücksgrößen und zulässiger Grundfläche sein, welche in die Entwurfsplanung aufgenommen werden sollen.


Es werden verschiedene Fragen über die in der Vorlage enthaltenen Begriffen gestellt.

Was teilräumlich bedeutet oder die Definition von Einheimischen.


Laut RM Klasing muss die Formulierung „Einheimische“ rechtlich geprüft werden. Er verweist dazu auf ein EU-Urteil in dem die Vergabe von Grundstücken an Einheimische zusätzlich soziale Kriterien erfüllen muss.


BM Fiegenheim verweist darauf, dass der Rat heute nur einen Beschluss zur Aufnahme der Grundstücksgrößen und der zulässigen Grundfläche in die Entwurfsplanung für den kommenden B-Plan beschließen soll.


RM Redelfs möchte wissen, ob die genannten bebaubaren Quadratmeter der Grundstücksfläche pro Gebäude oder pro Grundstück gelten sollen.

Es entsteht eine Diskussion, welche Variante gemeint ist.


BM Fiegenheim verweist darauf, dass das Thema „Anzahl der Gebäude“ noch nicht vom Rat besprochen wurde und heute auch nicht beschlossen werden soll.


Beisitzer Andreesen erläutert noch die verschiedenen Arten von Häusern (Doppelhaus/Reihenhaus). Der Rat sollte das bei den späteren Beratungen beachten.