Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, die Inselschule im Hinblick auf die Wohnraumversorgung weiterhin zu unterstützen und einer Lehrerin befristet für 2 bis maximal 2,5 Jahre eine Wohnung im Kindergarten zu marktüblichen Konditionen zur Anmietung anzubieten. Der reguläre Vergabeweg einer freien

Wohnung (interne Ausschreibung, NSB Ausschreibung, externe Ausschreibung) wird

ausgesetzt. Die Bestrebungen zur Schaffung von Lehrerwohnraum auf einem Neubau der Mensa sind mit Hochdruck fortzusetzen.

 


BM Kösters führt in den Tagesordnungspunkt ein. Er zeigt sich verärgert über die Tatsache, dass trotz langjähriger, intensiver Bemühungen um Lehrerwohnraum das Kultusministerium jegliche Gespräche und Verantwortung ablehnt. Die Situation sei dramatisch und unwürdig, die Stabilität des Schulbetriebs durch nicht vorhandenen Lehrerwohnraum in Gefahr. Der sich nun abzeichnende Wohnraum-Engpass könnte kurzfristig und befristet von der Gemeinde geschlossen werden, es sei jedoch enttäuschend, dass es trotz intensiver Bemühungen der Lehrerin, Schulleitung, Elternschaft und Verwaltung nicht gelungen ist, Wohnraum zu finden. 

 

Ratsvorsitzende Redelfs bestätigt die Aussagen und gibt zu bedenken, dass sich die Situation nicht verfestigen soll. Wenn die Gemeinde immer wieder mit Wohnraum aushelfe, würde das Land die Relevanz der Wohnraumstellung nicht erkennen.  Ratsmitglied Goedecke zeigt sich ebenfalls enttäuscht, dass kein Wohnraum von der Inselgemeinschaft gestellt wurde. Es sei doch absolut nachvollziehbar, dass die Inselschule eine hohe Bedeutung hat und viele würden davon profitieren. Es gäbe schließlich genug Wohnungen auf Spiekeroog.

Ratsmitglied JO Bellstedt fragt, wie es nun weiterginge.

BM Kösters verweist auf den Beschlussvorschlag, ihm sei es wichtig, die Wohnraumstellung mit dem Projekt „Mensa-Wohnraum“ zu kombinieren. Dies müsse mit Hochdruck verfolgt werden, die Abstimmungen mit dem Landkreis laufen bereits. Das Ziel müsse sein, dass Landkreis und Gemeinde das Konzept und die Grobplanung finalisieren und dann mit dem Land Niedersachsen über eine Einzelförderung verhandeln. Inwieweit dies erfolgreich wird, lasse sich jetzt nicht einschätzen. Das MK habe bereits in anderen Ministerien um Unterstützung für dieses Vorhaben geworben, sieht sich selbst aber nicht in der Verantwortung.

Ratsmitglied Breuer gibt zu bedenken, dass sich das Land verständlicherweise mit Einzelfall-Lösungen und Präzedenzfällen zurückhält.