Sitzung: 22.03.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01/022/2024
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog begrüßt die Einführung einer solchen Richtlinie, die protokollierten Änderungen werden eingearbeitet und die Richtlinie dann veröffentlicht.
Die Gemeinde Spiekeroog, so BM Kösters, unterstützt den Ausbau
erneuerbarer Energien durch Photovoltaikanlagen auf Dächern. Um das ästhetische
Erscheinungsbild des Ortes zu wahren, werden Gestaltungsrichtlinien
vorgeschlagen, die den Grundstückseigentümern als Leitfaden dienen sollen.
Diese Richtlinien sind freiwillig und sollen eine harmonische Integration der
Anlagen ins Ortsbild ermöglichen, ohne zusätzliche bürokratische Hürden zu
schaffen. Es wird empfohlen, die Verwaltung mit der Finalisierung und
Bereitstellung der Richtlinien zu beauftragen, um Ästhetik und Nachhaltigkeit
zu vereinen und den Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Ortsbild
zu fördern.
RM Schreiber fragt, was das mit Blick auf den Denkmalschutz bedeuten
würde.
BM Kösters antwortet, dass hier eine Einzelfallprüfung von der unteren
Denkmalbehörde erfolgen müsse.
RV Redelfs ergänzt, dass es hier meist positive Entscheidungen gäbe, da die Anlagen reversibel seien.