Ein Einwohner meldet sich und zeigt sich erfreut, dass nun die Möglichkeit geschaffen wurde, auch im Nachgang zur Sitzung Fragen stellen zu dürfen. Denn einige Inhalte oder die Diskussion würde eine Fragestellung nach sich ziehen.

Er möchte erläutert haben, wie die Gemeinde auf die Berechnung einer „angemessenen Miete“ käme, dies stehe im Widerspruch zu den Mieten, die bei einer Neuerrichtung aktuell kalkuliert werden müssen, um kostendeckend bauen zu können.

BM Kösters erläutert kurz die Kalkulation, man sei hier nicht von Errichtungskosten ausgegangen, sondern von der grundsätzlichen Finanzierbarkeit einer Miete. Hier gäbe es feste Einkommensanteile, die als bezahlbar erachtet werden. Ein Vergleich mit einem Neubau würde in vielfacher Weise hinken.

 

Der Einwohner fragt weiter, ob es einen ermittelten Wohnraumbedarf gebe.

BM Kösters antwortet, dass eine feste Berechnung nichts bringen würde, der Wohnraum augenscheinlich deutlich zu wenig sei.