Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde versagt das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen zur Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis die entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt. Die Ausschussmitglieder sind sich in ihren Wortmeldungen einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Antrag aufgrund der Veränderungssperre versagt werden muss.

RM Schreiber führt aus, dass vor allem der Innenbereich der Ortsmitte ein kritischer Bereich im neuen B-Plan ist.

Ausschussvorsitzende Redelfs fasst zusammen, dass die Veränderungssperre dem Antrag entgegensteht.