Beschlussvorschlag:

  1. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu.

  2. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan Nr. 15 „Kurzentrum“, 2. Änderung und 1. Ergänzung gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der jeweils aktuell geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs gibt eine kurze Einführung in den TOP. Es gab während der Offenlage lediglich Anmerkungen von Trägern öffentlicher Belange (TöBs), von denen keiner zu einer Planänderung führt. Damit könnte der Bauausschuss dem Rat vorschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und den B-Plan 15 als Satzung zu beschließen.