Beschlussvorschlag:

  1. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu.

  2. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan Nr. 15 „Kurzentrum“, 2. Änderung und 1. Ergänzung gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der jeweils aktuell geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung.

 


BM Kösters dankt den Ratsmitgliedern für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit in der Überarbeitung der beiden Satzungen. Ebenso dankt er dem Planungsteam, welches mit großem Einsatz und gutem Blick für das Detail die Änderungsvorschläge erarbeitet hat.

 

Die Ausschussvorsitzende führt in den Sachverhalt ein, der B-Plan Nr. 15 sei in den letzten Monaten in diversen Sitzungen erarbeitet worden und könne nun finalisiert werden. Auch hier lägen nun die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange vor. Das Planungsbüro habe diese gemeinsam mit der Verwaltung abgewogen, diese Abwägungsvorschläge liegen den Ratsmitgliedern vor, aus Sicht des Planungsbüros ergeben sich keine Änderungsbedarfe. Sie hinterfragt, ob es noch Rückfragen von Ratsmitgliedern gebe, was diese verneinen.