Sitzung: 19.04.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/028/2024
Beschlussvorschlag:
- Beschluss über die
Abwägung aller schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange (aus der frühzeitigen wie aus der formellen Beteiligung).
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen zu.
- In Kenntnis aller schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird die 2. Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung I Spiekeroog, örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I in der vorliegenden Form (siehe Anlage) beschlossen.
Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt, der
neue B-Plan habe die Anpassung der Gestaltungssatzungen notwendig gemacht, im
Wesentlichen lag der Fokus auf Vereinfachungen sowie der Anpassung besonders
relevanter Festsetzungen. Die Satzung wurde in diversen Sitzungen behandelt,
die Offenlage sei erfolgt und die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Träger öffentlicher Belange lägen nun vor. Das Planungsbüro habe
diese gemeinsam mit der Verwaltung abgewogen, diese Abwägungsvorschläge liegen
den Ratsmitgliedern vor, aus Sicht des Planungsbüros ergeben sich keine
Änderungsbedarfe. Sie fragt, ob es noch Rückfragen von Ratsmitgliedern gebe,
was diese verneinen.
BM Kösters ergänzt, dass zur besseren Lesbarkeit und
Nachvollziehbarkeit der Titel der in der Anlage der Beschlussvorlage
aufgeführten Änderungssatzung wie folgt geändert werde:
Bisher:
„2.
Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung Spiekeroog örtliche Bauvorschrift
über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I; vom 23.10.1985,
bekannt gemacht am 02.05.1986“
Finale
Überschrift für Satzung u. Veröffentlichung:
„Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungssatzung I der Gemeinde
Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von
Spiekeroog – Zone I – )“
Die Ratsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.