Nachtrag: 23.04.2024

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Im VA vom 19.04.2024 geänderter Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Lärmschutzverordnung für Arbeiten am TGZ wird entsprochen.


RV Redelfs erläutert den Hintergrund, der Wasserschaden müsse behoben werden, dies sei vor dem Baustopp nicht zu schaffen. Ruhezeiten müssen natürlich eingehalten werden. BM Kösters ergänzt, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Ausnahme für das Jahr 2024 ohne zeitliche Befristung auszustellen.