Sitzung: 06.06.2024 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/045/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
erteilt das Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme von der
Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB und vorsorglich das
Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung, falls sich diese
planungsrechtlich nach § 34 BauGB richtet.
Die Gemeinde
erteilt ihr Einvernehmen für die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung gem. §
173 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Ausschussvorsitzende Redelfs führt in den Sachverhalt ein und weist
darauf hin, dass es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal handelt.
BM Kösters erklärt, dass die Abstimmungen mit dem Denkmalamt bereits vom Vorhabenträger erfolgt sind, er wird im Zuge der Stellungnahme an den Landkreis darauf aber hinweisen. In der Beschlussvorlage wird ein redaktioneller Fehler entdeckt, statt „Giebelzimmer Ost“ handelt es sich um das westliche Zimmer. Im Plan ist das Vorhaben korrekt dargestellt. BM Kösters führt aus, dass das Vorhaben den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes entspricht und somit exakt den Willen des Rates aufgreift, in der Ortsmitte im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung vorzuhalten. Er erläutert weiterhin die im Sachverhalt dargestellte Betrachtung mit Blick auf die Erhaltungssatzung. Ausschussmitglied JoBellstedt bekräftigt die Gewerbenutzung im Erdgeschoss.