Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB und vorsorglich das Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung, falls sich diese planungsrechtlich nach § 34 BauGB richtet.

 

Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen für die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung gem. § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

 


Ratsvorsitzende Redelfs erläutert die Beschlussvorlage, im Ortskern soll ein kleines Café entstehen, welches der städtebaulichen Zielvorstellung des künftigen B-Plans entspricht. Sie verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und die rechtliche Würdigung mit Blick auf die Veränderungssperre und die Erhaltungssatzung. Die Vorberatung im Bauausschuss sei positiv verlaufen, er empfiehlt, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen und das Einvernehmen für die Erhaltungssatzung zu erteilen. Weiterhin soll ergänzt werden, dass es sich beim dem Haus um ein Baudenkmal handelt.