Sitzung: 22.08.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/061/2024
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung
-
Das Bauvorhaben gemeinsam mit dem
Landkreis inhaltlich weiter zu entwickeln
-
Verhandlungen mit dem Land
Niedersachsen über Co-Finanzierungen / Förderungen zu führen
Für den Fall, dass innerhalb von 3 Monaten keine geeignete
Förderkulisse gefunden wird, ist
-
das Projekt ohne Fördermittel zu planen
und dem Rat einschließlich Finanzierungskonzept zur Entscheidung vorzulegen. In
diesem Fall ist der bauliche Umfang auf ein Mindestmaß zu reduzieren
Die Ausschussvorsitzende übergibt das Wort
an BM Kösters, welcher über den Projektsachstand berichtet. Das Raum- und
Funktionsprogramm sei finalisiert und erste Finanzierungsoptionen für die
Lehrerwohnraumerrichtung mit dem Land besprochen. Im Zuge der Kosten- und
Finanzierungsplanung haben Gemeinde und Landkreis die Förderrichtlinie
„Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ geprüft, entgegen einer ersten
Einschätzung habe sich diese jedoch als nicht geeignet erwiesen. Land und Bund
haben pro Schule einen individuellen Förderhöchstbetrag, welcher sich an der
Schülerzahl orientiere. Für Spiekeroog bedeutet dies eine Höchstgrenze von EUR
23.000, zzgl. EUR 3.000 Landesmittel. Für ein Projektvorhaben >4 Mio. sei
dies ein lächerlicher Betrag. Die letzten Wochen wurden intensiv genutzt, um
mit den Entscheidungsträgern des Landes über mögliche Lösungen zu sprechen,
Kösters berichtet von einer allgemeinen Unzufriedenheit der Gemeinden über
diese Förderkulisse. Die Stadt Jever z.B. erhalte ca. EUR 300.000 bei einem
Projektvolumen von EUR 9 Mio. Auch das sei ein Tropfen auf den heißen Stein.
BM Kösters plädiert dafür, das Projekt im
Zweifel auch ohne Fördermittel umzusetzen, um insbesondere die
Finanzierungszusage vom Landkreis nicht zu gefährden. Ein solches Projekt ginge
nur im Schulterschluss. Gleichwohl sei parallel noch einmal mit Nachdruck den
Entscheidungsträgern von Bund und Land darzustellen, dass hier das
Konnexitätsprinzip verletzt und lebenswirklichkeitsfremd agiert wird.
RV Redelfs bestätigt dies, ohne maßgebliche
Fördermittel sei das Vorhaben eigentlich nicht umzusetzen. Sie fragt, ab wann
die Ganztagsschule verpflichtend sei. Kösters antwortet, dass dies ab 2026 der
Fall ist, er hebt aber gleichzeitig den Wert der Ganztagsschule für die
Inselgemeinschaft hervor. Die Anmeldezahlen und Akzeptanz seien sehr gut. RM
Goedecke wirft ein, dass man für ein so relevantes Vorhaben im Zweifel auch
Schulden aufnehmen müsse. RM Schreiber hinterfragt die Baukosten, wobei BM
Kösters darstellt, dass hier noch erhebliche Unschärfen vorliegen. Die
bisherigen 4,5 Mio. seien eine erste Schätzung, das Projekt sei ja gerade erst
in der Detaillierungsphase angekommen. Kämmerer Seifert gibt an, dass in der
mittelfristigen Planung aktuell 2 Mio. eingeplant seien. Dies aber sowohl für Lehrerwohnraum
als auch für die erwarteten Eigenmittel. Hier müsse dann nachgesteuert werden.
Eine Kreditaufnahme sei kein Selbstläufer. Kösters schlägt folgenden
Beschlussvorschlag vor:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung
a)
Das Bauvorhaben gemeinsam mit dem
Landkreis inhaltlich weiter zu entwickeln
b)
Verhandlungen mit dem Land
Niedersachsen über Co-Finanzierungen / Förderungen zu führen
Für den Fall, dass innerhalb von 3 Monaten keine geeignete
Förderkulisse gefunden wird, ist
c)
Das Projekt zu beenden
oder
d)
das Projekt ohne Fördermittel zu planen
und dem Rat einschließlich Finanzierungskonzept zur Entscheidung vorzulegen. In
diesem Fall ist der bauliche Umfang auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Nach der bisherigen Diskussion sehe er niemanden, der sich dafür aussprechen
würde, das Projekt zu beenden, daher wird die Option „c“ gestrichen.