Sitzung: 29.08.2024 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/064/2024
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt diesen Beschlussvorschlag billigend zur Kenntnis.
Die Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert den Sachverhalt. Dem Bauausschuss liegt der Entwurf der
Beschlussvorlage vor. Der Bauantrag entspricht dem Vorhaben und
Erschließungsplan, welcher bereits im Zuge der Beratungen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans erörtert wurden. Dieses Verfahren befindet sich in der
Offenlage, sobald dieses endet, kann über die Baugenehmigung entschieden
werden. Die heutige Vorberatung sei wertvoll, damit etwaige offene
Fragestellungen oder Fehler zeitnah identifiziert werden können. Bei der
Durchsicht der Pläne sei ihr aufgefallen, dass auch für die Dachausführung
(nicht einsehbares Flachdach in einem Teilbereich) eine Ausnahme von der BauGS
I notwendig sei. Weiterhin erläutert AV Redelfs den Umgang mit der
Baugestaltungssatzung. Diese sei auch bei diesem Vorhaben einzuhalten, es sei
denn, es handle sich um Elemente, welche für den Nutzungszweck „Hotel“ und auf
Grund des Bestandes notwendig seien. Auch diese Abweichungen, wie z.B. eine
zweite Gaubenreihe, seien im Zuge der B-Plan Beratung bereits diskutiert und
abgewogen.
BM Kösters ergänzt, dass
alle Befreiungen kritisch geprüft wurden. Sie erklären sich aus der besonderen Funktion und aus
den besonderen wirtschaftlichen und baulichen Anforderungen des Hotelprojekts.
Da die Gemeinde der Offenlage des Planentwurfs mit diesen Bauelementen
zugestimmt hat, ist die – trotz B-Planes weiterhin notwendige – Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens zur Abweichung von der Gestaltungssatzung I
konsequent und bauordnungsrechtlich vertretbar. Er verweist weiterhin auf die
Beschlussvorlage und erläutert den Hintergrund, warum einer Abweichung für die
Giebelverkleidung nicht entsprochen werden kann.
Ausschussmitglied Schreiber hinterfragt dies kritisch,
es sei durchaus nachvollziehbar, dass man als Bauherr auch andere Materialien
in Betracht ziehe. AV Redelfs erinnert an die erst vor kurzem abgeschlossenen
Beratungen für die Erstellung der Baugestaltungssatzung. Man habe sich bewusst
dafür entschieden, hier möglichst geringe Änderungen vorzunehmen und auch aus
der Öffentlichkeit sei keine entsprechende Stellungnahme gekommen. Weiterhin
weist sie deutlich darauf hin, dass die Gestaltungssatzungen verbindlich
eingehalten werden müssen.
BM Kösters erklärt, dass im Ort einige Abweichungen zu
erkennen sind, welche sicherlich nie beantragt und genehmigt wurden. Hier müsse
man künftig besser aufpassen, alles andere wäre ungerecht. Mit Blick auf
mögliche Verbesserungen der Gestaltungssatzung bietet er an, eine Liste mit
etwaigen Wünschen zu führen. Denn für neue Baugebiete oder die nächste
Überarbeitung der Gestaltungssatzung wäre es gut, entsprechend vorbereitet zu
sein. Er bittet die Mitglieder des Bauausschusses, etwaige Wünsche oder
Vorschläge künftig zu übermitteln.
Die Mitglieder verständigen
sich auf nachfolgende Beschlussempfehlung für den Verwaltungsausschuss:
Daraus resultiert folgender
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss
1. Der Verwaltungsausschuss legt dem Rat
gem. §§ 76 Abs. 3, 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG die Entscheidung über den Inhalt der
Stellungnahme zum Bauvorhaben Südermenss 1 vor.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, gem. §§ 36 und 33 Abs. 1 BauGB
das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben mit Blick auf den künftigen Bebauungsplan
Nr. 24 „Inselfriede“ zu erteilen. Das Vorhaben besitzt die formelle und
materielle Planreife im Sinne des § 33 BauGB.
3. Das gem. § 66 Abs. 5 NBauO erforderliche Einvernehmen zur Abweichung von der
Gestaltungssatzung I wird unbeschadet der Unbestimmtheit des Antrages nicht
erteilt, soweit es um die Verwendung der Fassadenverkleidung Holz geht.
Hinsichtlich der übrigen Abweichungen - Gauben (2. Reihe und Länge), die
Dachflächenfenster, die Dachaustritte, Dachausführung und die
Fassadengliederung - wird dagegen das Einvernehmen erteilt: