Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss nimmt diesen Beschlussvorschlag billigend zur Kenntnis.


Die Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt. Dem Bauausschuss liegt der Entwurf der Beschlussvorlage vor. Der Bauantrag entspricht dem Vorhaben und Erschließungsplan, welcher bereits im Zuge der Beratungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erörtert wurden. Dieses Verfahren befindet sich in der Offenlage, sobald dieses endet, kann über die Baugenehmigung entschieden werden. Die heutige Vorberatung sei wertvoll, damit etwaige offene Fragestellungen oder Fehler zeitnah identifiziert werden können. Bei der Durchsicht der Pläne sei ihr aufgefallen, dass auch für die Dachausführung (nicht einsehbares Flachdach in einem Teilbereich) eine Ausnahme von der BauGS I notwendig sei. Weiterhin erläutert AV Redelfs den Umgang mit der Baugestaltungssatzung. Diese sei auch bei diesem Vorhaben einzuhalten, es sei denn, es handle sich um Elemente, welche für den Nutzungszweck „Hotel“ und auf Grund des Bestandes notwendig seien. Auch diese Abweichungen, wie z.B. eine zweite Gaubenreihe, seien im Zuge der B-Plan Beratung bereits diskutiert und abgewogen.

BM Kösters ergänzt, dass alle Befreiungen kritisch geprüft wurden. Sie erklären sich aus der besonderen Funktion und aus den besonderen wirtschaftlichen und baulichen Anforderungen des Hotelprojekts. Da die Gemeinde der Offenlage des Planentwurfs mit diesen Bauelementen zugestimmt hat, ist die – trotz B-Planes weiterhin notwendige – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Abweichung von der Gestaltungssatzung I konsequent und bauordnungsrechtlich vertretbar. Er verweist weiterhin auf die Beschlussvorlage und erläutert den Hintergrund, warum einer Abweichung für die Giebelverkleidung nicht entsprochen werden kann. 

Ausschussmitglied Schreiber hinterfragt dies kritisch, es sei durchaus nachvollziehbar, dass man als Bauherr auch andere Materialien in Betracht ziehe. AV Redelfs erinnert an die erst vor kurzem abgeschlossenen Beratungen für die Erstellung der Baugestaltungssatzung. Man habe sich bewusst dafür entschieden, hier möglichst geringe Änderungen vorzunehmen und auch aus der Öffentlichkeit sei keine entsprechende Stellungnahme gekommen. Weiterhin weist sie deutlich darauf hin, dass die Gestaltungssatzungen verbindlich eingehalten werden müssen.

BM Kösters erklärt, dass im Ort einige Abweichungen zu erkennen sind, welche sicherlich nie beantragt und genehmigt wurden. Hier müsse man künftig besser aufpassen, alles andere wäre ungerecht. Mit Blick auf mögliche Verbesserungen der Gestaltungssatzung bietet er an, eine Liste mit etwaigen Wünschen zu führen. Denn für neue Baugebiete oder die nächste Überarbeitung der Gestaltungssatzung wäre es gut, entsprechend vorbereitet zu sein. Er bittet die Mitglieder des Bauausschusses, etwaige Wünsche oder Vorschläge künftig zu übermitteln.

 

Die Mitglieder verständigen sich auf nachfolgende Beschlussempfehlung für den Verwaltungsausschuss:

 

Daraus resultiert folgender Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss
 1. Der Verwaltungsausschuss legt dem Rat gem. §§ 76 Abs. 3, 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG die Entscheidung über den Inhalt der Stellungnahme zum Bauvorhaben Südermenss 1 vor.

2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, gem. §§ 36 und 33 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben mit Blick auf den künftigen Bebauungsplan Nr. 24 „Inselfriede“ zu erteilen. Das Vorhaben besitzt die formelle und materielle Planreife im Sinne des § 33 BauGB.

3. Das gem. § 66 Abs. 5 NBauO erforderliche Einvernehmen zur Abweichung von der Gestaltungssatzung I wird unbeschadet der Unbestimmtheit des Antrages nicht erteilt, soweit es um die Verwendung der Fassadenverkleidung Holz geht. Hinsichtlich der übrigen Abweichungen - Gauben (2. Reihe und Länge), die Dachflächenfenster, die Dachaustritte, Dachausführung und die Fassadengliederung - wird dagegen das Einvernehmen erteilt: