Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

Der Rat begrüßt einstimmig das gemeinsame Vorgehen der deutschen Nordseeinseln und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Resolution.


RV Bücking erläutert den TOP. Die Inseln können derzeit den Verkauf bzw. die Einrichtung von Bruchteilseigentum nicht verhindern. Borkum möchte eine Gesetzesinitiative starten und hat eine Resolution auf den Weg gebracht. Ziel ist es, auf Gesetzesebene den Gemeinden die Möglichkeit zu geben die Bildung von Bruchteilseigentum zu verbieten.

RM Redelfs ergänzt noch, dass auch die Definition von „wohnen“ geklärt werden soll.


RM Bauer hat noch einige Änderungsvorschläge für die Resolution:


1. Seite 1, letzter Absatz ... Ende des 18. Jahrhunderts (statt Anfang des 20. Jahrhunderts)

2. Seite 4, 4. Absatz: Wir können nicht pendeln! Nur Langeoog und Norderney lassen ein Pendeln zu!

3. Mit zum Fazit ist vorzutragen (auch als Anhang): Das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 28 (2) Grundgesetz muß für die politisch unabhängigen Insel-Gemeinden Anwendung finden. Das Grundgesetz ist höherrangig als das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung! Vorschriften des BauGB sind auf Grund der auf den Inseln herrschenden Bedingungen nur bedingt anwendbar.


BM Fiegenheim spricht sich dafür aus, die Resolution ohne Änderung zu beschliessen. Die von RM Bauer vorgetragenen Anmerkungen sollen separat mitgeteilt werden.


RM Redelfs pflichtet dem bei. Die Anmerkungen könnten als Anlage angeheftet werde, aber die Resolution sollte wie vorgelegt verabschiedet werden.