Sitzung: 27.02.2014 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 01/013/2014
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den 1. Nachtragshaushalt 2014.
VA Seifert erläutert den TOP und bezieht sich auf die größten Änderungen im Haushalt.
RM Heusipp ergänzt noch, dass es zunehmend schwieriger wird mit den geringen Stunden, geeignetes Personal für den Kindergarten zu finden. Mit der Änderung des Stellenplans sollen verschiedene Möglichkeiten abgedeckt werden. Die zusätzlichen Stunden werden gegenfinanziert und es entstehen der Gemeinde keine höheren Kosten.
RM Redelfs bemängelt die fehlende Gegenfinanzierung im Haushalt. Auch liegen keine längeren Entwicklungszahlen des Kindergarten vor, z.B. könnte man die kleine Gruppe über eine Tagesmutter abwickeln und so Personal einsparen. Sie weiß, dass das Gehalt für die aktuell angebotenen Stundenkontingente zum Leben auf der Insel nicht ausreicht. Die Erhöhung der Stunden sei der einfachste Weg und dem würde einfach gefolgt.
BM Fiegenheim verweist auf die gesetzlichen Vorgaben. Wenn die Verwaltung die Krippengruppe schließt, müssten die Fördermitteln zurückgezahlt werden.
Auch ist eine Planung der Kinderzahlen für einen längeren Zeitraum nicht möglich, da der gesetzliche Anspruch bereits ab 1 Jahr besteht und eine Zusammenlegung der jetzigen Gruppen ist wegen der Kinderzahl auch nicht möglich. Bei der Änderung des Stellenplans geht es auch nicht um eine Erhöhung der tatsächlich im Kindergarten zu leistenden Stunden sondern um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben weitere gegenfinanzierte Einsatzmöglichkeiten zu finden.
Aus der Sicht von RM Redelfs ist das Konzept des Kindergartens unbefriedigend bzw. gar nicht vorhanden.
BM Fiegenheim möchte einen Vorschlag über ein mögliches Personalkonzept wissen. RM Redelfs betont, sie nicht dafür da sei, ein Konzept für den Kindergarten zu erarbeiten.
RV Bücking beendet die Diskussion und verliest den 1. Nachtragshaushalt:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 27.Februar 2014 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 werden
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
erhöht um vermindert um
die Erträge 7.900 Euro 0 Euro
die Aufwendungen 8.600 Euro 700 Euro
die ausserordentlichen Erträge 0 Euro 0 Euro
die ausserordentlichen Aufwendungen 0 Euro 0 Euro
Damit wird der Gesamtbetrag des Ergebnishaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt:
1.1 ordentliche Erträge
von bisher 3.867.900 Euro
auf 3.875.000 Euro
1.2 ordentliche Aufwendungen
von bisher 3.867.600 Euro
auf 3.875.500 Euro
1.3 ausserordentlichen Erträge
von bisher 0 Euro
auf 800 Euro
1.4 ausserordentliche Aufwendungen
von bisher 300 Euro
auf 0 Euro
im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
erhöht um vermindert um
die Einzahlungen 27.900 Euro 0 Euro
die Auszahlungen 18.600 Euro 700 Euro
Damit wird der Gesamtbetrag des Finanzhaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt:
2.1 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
von bisher 3.735.700 Euro
auf 3.743.600 Euro
2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
von bisher 3.658.700 Euro
auf 3.666.600 Euro
2.1.2 der Einzahlungen für Investitionen
von bisher 285.000 Euro
auf 295.000 Euro
2.2.2 der Auszahlungen für Investitionen
von bisher 73.200 Euro
auf 83.200 Euro
2.1.3 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
2.2.3 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 72.300 Euro
nachrichtlich:
Gesamtbetrag der Einzahlungen: 4.038.600 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen: 3.822.100 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht verändert.
Spiekeroog, 27.02.2014 ______________
Fiegenheim
(Bürgermeister)