Der anwesende Pressevertreter, Herr Brings, merkt an, dass es im Rat keine Antwort auf die Frage von RM Redelfs und RM Klasing hinsichtlich der planungsrechtlichen Hindernisse durch die Baugestaltungssatzung gegeben habe.

VA Seifert antwortete, dass er in öffentlicher Sitzung auf einen möglichen Beschluss zur Herausnahme des Geltungsbereichs Hafen aus der Baugestaltungssatzung II hingewiesen habe. BM Fiegenheim ergänzt, dass er auf die Erteilung einer Ausnahmemöglichkeit verwiesen hat. Dies gäbe die Baugestaltungssatzung her.