Aus dem Zuschauerraum kommt die Frage, ob die Möglichkeit einer Befreiung von der Fremdenverkehrsabgabe für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit besteht. Als Beispiel gibt der Bürger die Eintrittsgelder des Museumsvereins an. Hier würden ehrenamtliche Helfer ihre Zeit opfern, die daraus resultierenden Einnahmen würden jedoch versteuert. Dieses könnte dazu führen, dass die Helfer ihr Engagement zurückschrauben würden. BM Fiegenheim erklärt, dass Einnahmen aus Spenden nicht besteuert werden würden, Eintrittsgelder aber sehr wohl. Man müsse sich an die Satzung halten, Ausnahmen seien nicht vorgesehen. Wird beim Eintritt um eine Spende gebeten, brauche die auch nicht versteuert zu werden.