Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt einstimmig das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 nicht zu erteilen. Die Verwaltung soll den Beschluss entsprechend kommunizieren.


Herr Germis begibt sich in den Zuschauerraum, da er sich als befangen bzgl. dieses Tops sieht.

Nachdem Ratsherr Bücking die Bauvoranfrage „Süderloog 12“ erläutert hat, entsteht ein Meinungsaustausch bzgl. der Größe des Neubaus, gerade im Verhältnis zur noch nutzbaren freien Fläche des Grundstückes. Herr Bücking stellt fest, dass nach aktuellem B-Plan die geplante Größe in Ordnung sei. Es wird im Folgenden bemängelt, dass im geplanten Neubau kein Dauerwohnraum vorgesehen sei, obwohl es im jetzigen Haus sehr wohl Dauerwohnraum gäbe. Die Erhaltung ist nach geltender Erhaltungssatzung zwingend vorgeschrieben.

Der Sinn und Zweck dieser Satzung sowie die Möglichkeit, den geforderten Dauerwohnraum von einem Grundstück auf ein anderes zu übertragen, wird diskutiert. Es wird deutlich, dass keine Entscheidung bzgl. der Bauvoranfrage getroffen werden kann, so lange nicht die Grundsatzfrage bzgl. des zu erhaltenden Dauerwohnraumes geklärt ist; gerade im Hinblick auf die Außenwirkung bei konträren Entscheidungen.

BM Fiegenheim führt aus, dass eine positive Antwort auf die Bauvoranfrage an den Bauherren bindend sei. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden könne, sollte eine ablehnende Stellungnahme an den Landkreis ergehen sowie eine Begründung an den Architekten, damit der Bauherr weiter planen könne.