Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Der Rat erteilt mehrheitlich das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB.

    Auf das Erfordernis des grundbuchlichen Nachweises für die Dauerwohnung ist der Antragsteller hinzuweisen.


RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage.

Die Größe der Veranden wurde nachgebessert und entspricht jetzt den Vorgaben des zukünftigen B-Plan's.


RM Bauer möchte wissen, was mit den Bäumen die im Kataster stehen wird?

Nach dem Bauantrag ist nur 1 Baum betroffen. Der Verwaltung liegt dazu noch kein Antrag vor. BM Fiegenheim teilt mit, dass dem Bauherren die im Kataster aufgeführten Bäume bekannt sind, es hat dazu eine Begehung stattgefunden. Sind sie für das Vorhaben störend muss er einen entsprechenden Antrag zum Versetzen oder Entfernen stellen.


Es werden die Farben der Fenster des Sparkassenneubaus, bei dem er das ausführende Bauunternehmen aber nicht Bauherr war, angesprochen.

Ihm ist die Problematik bewusst und er wird sich als Bauherr an die Vorgaben der Satzung halten.


Beisitzer Andreesen kritisiert die Art des Bauvorhabens. Aus seiner Sicht ist ein solches Vorhaben in einer derart platzgreifenden Bebauung bei den Beratungen zum neuen B-Plan vom Rat nicht gewollt gewesen. Er sieht die Gefahr, dass in Kürze einzelne Wohneinheiten verkauft werden.

Es entwickelt sich eine Diskussion. Die Möglichkeit einer solchen Grundstücksausnutzung ist dem Rat bewusst, aber dies wurde bei den Beratungen zum B-Plan mehrheitlich so beschlossen.