Nachtrag: 07.11.2014

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung mit einem Steuersatz von 10 % zum 01.01.2015 in der vorgelegten Form. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.02.2000 in der Fassung der 6. Änderung vom 05.04.2011 außer Kraft.