Beschluss: zurückgestellt

RV Bücking informiert darüber, dass vor der Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung die geltende „Hafensatzung“ außer Kraft treten müsse. Erst dann könnten nach Auftrag durch den Rat die Gesellschafter eine Nutzungs- und Entgeltordnung erlassen.

Zu Beginn der Sitzung wurde die Neufassung vorgenannter Ordnung den RM vorgelegt. In der Kürze der Zeit konnten nicht alle Änderungen erfasst und überprüft werden. Ein Ratsbeschluss kann so nicht gefasst werden.

Hr. Ohmes, Geschäftsführer der NSB, erklärt, das Inkrafttreten der Nutzungs- und Entgeltordnung könne auch zum 01.02.2015 erfolgen.

Der Rat beschließt einstimmig die Vertagung der Beratung und Beschlussfassung bis zur nächsten Ratssitzung, welche im Januar stattfinden solle.