Herr Fiegenheim berichte, dass in 14 Tagen ein Treffen mit NWP auf der Grundlage der Vorschläge von NWP in einer der Sitzungen zum Liegenschaftskonzept stattfinden soll.


Die Teilnehmer der Sitzung weisen darauf hin, dass das bisher vorgelegte Konzept mit dem Mischangebot verschiedener Wohnungsgrößen begrüßt werde. So sei „von jedem etwas“ dabei. An einem Fahrstuhl soll festgehalten werden, um alle Wohnungen von allen erreichen zu können. Eventuell ist es sogar möglich, für den Einbau Fördermittel zu bekommen.

In der Planung soll weiterhin verfolgt werden, ob bei der Einhaltung der Bauflucht Frischemarkt/Westerloog 3 der Verlust der Fläche in Richtung Norden zur Straße Westerloog hin durch Veranden aufgefangen werden kann.

Weitere Prioritäten, wie z.B. ökologische Bauweise, kostengünstigere Bauweise, Energieversorgung, Heizung usw. soll erst nach der ersten Planung diskutiert werden.

RM Schreiber schlägt vor, diese Entscheidungen dann in kleinerer Runde vorzubereiten und anschließend der PG vorzulegen.

RM Bauer weist darauf hin, eine deutliche Abgrenzung zwischen der öffentlichen und nicht-öffentlichen Diskussion zu finden, um nicht zu viele verschiedene Meinungen zu haben. Ferner soll abgeklärt werden, ob es nicht weitere Förderungsmöglichkeiten neben den „Grundförderung“ des Landes gibt, wenn behindertengerechter/barrierefreier Wohnraum errichtet wird. BM Piszczan wird dazu Kontakt zum Behindertenbeauftragten des LK Wittmund aufnehmen.

RM Redelfs fragt dann nach, ob bereits Erkenntnisse gibt, wer im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus solche Wohnungen überhaupt beziehen darf. In der anschließenden Diskussion werden die Einkommensgrenzen im Jahresbrutto gem. § 3 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) in Höhe von 17.000 € für Ledige und 23.000 € für Verheiratete zzgl. 3.000 € für jedes weitere Familienmitglied erörtert. Diese Grenzen können um bis zu 60% angehoben werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz die einkommensunabhängige Förderung u.a. zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung vor (vgl. § 3, Abs. 4, Ziff. 2 NWoFG).

Nach dieser Begründung haben bereits andere Inseln Fördergelder erhalten. Dazu wird BM Piszczan Kontakt aufnehmen, um aus den dortigen Begründungen Hinweise für dieses Projekt in der Begründung gegenüber dem Land Niedersachsen zu bekommen.


Danach soll ein kommunales Wohnraumversorgungskonzept mit Zeichnungen und einer groben Struktur erstellt werden, um damit beim Land Nds. die notwendigen Fördermittel zu beantragen. Zu inhaltlichen Fragen soll bei NWP nachgefragt werden.


Parallel wird Herr Fiegenheim zu weiteren Förderungen in Sachen Energieeinsparungen, Fahrstuhl, pp. recherchieren.

RM Germis gibt zu Bedenken, dass bisher der Einbau eines Fahrstuhls auch eine erhebliche Kostenfrage sein kann. Dem gegenüber wird erwidert, dass der langfristige Gedanke vorrangig zu betrachten sei. RM Redelfs regt an, zur weiteren Planung die Grundlagen zusammenzufassen und dabei auch bei den Bewerbungen auszuwerten, welche Wohnungsgrößen „gewünscht“ werden.

Bei der Bauweise sollte beachtet werden, ob es tatsächlich Sinn macht, das Souterrain als Wohnungen auszubauen (Abdichtung, Lichteinfall etc.). Es stellt sich auch die Frage, ob dann noch eine eingeschossige Bauweise gegeben ist.


Herr Fiegenheim stellt anschließend dem Gremium einige Zahlen vor, die er anhand der ihm vorliegenden Planzahlen errechnet hat:


Baukosten der Bauherren auf dem ehemaligen Zollgrundstück: 4.000 €/m²


Bauunternehmer rechnen mit 3.500 €/m²


Daraus abgeleitet ergeben sich Rohmieten (kalt) ohne Förderung bei einer


Nutzfläche:

500 m²

600 m²

4000 €/m²

14,67 €/m²

12,67 €/m²

3500 €/m²

14,16 €/m²

12,17 €/m²



Die Jahresrohmiete (Annahme 7 €/m²) von 42.000 € reduziert sich um den Pachtzins von 6.000 €. Bei den o.a. Größen lassen sich bei den zu erwartenden Zinssätzen 900.000 bzw. 1.100.000 € gegenfinanzieren.


Dieses mache auch deutlich, dass NWP bei den Planungen eine optimale Flächenausnutzung des Grundstücks bei Erhalt des angedachten Wohnungsmix bedenken soll und auch gebaut werden könne, wenn eine Förderung seitens des Landes Niedersachsen zugesagt wird.


Die Bauweise soll im typischen Spiekerooger Stil erfolgen. Stichworte wie Verblendmauerwerk, Satteldach, Veranden wurden angebracht. Eine günstige Bauweise wird angestrebt. Solare Warmwasseraufbereitung und BHKW sollten als Alternative Berücksichtigung finden.


Wenn es bei der Wohnraumgewinnung im Souterrain zu Schwierigkeiten kommen sollte, kann alternativ auch über eine Aufschüttung und dann in zwei-geschossiger Bauweise nachgedacht werden.