zu Top 4 und 5:

Bzgl. des Vorkaufsrechtes „Lütt Slurpad 5“ moniert Hr. Seifert, dass dieser Top ausschließlich in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gehört. Es gäbe bei einem Vorkaufsrecht einen öffentlich- rechtlichen und einen dinglichen / privatrechtlichen Teil. In diesem Falle seien persönliche Rechte betroffen, welche nicht in den öffentlichen Bereich der Sitzung gehörten.

Der Rat beschließt die Behandlung des Top 13 aus dem öffentlichen Bereich in den nichtöffentlichen Bereich zu verschieben.