Beschluss:


Der Rat stimmt den Änderungen einstimmig zu.



Es sollen zwei Änderungen eingepflegt werden:

Satz 4.3.5 „...den Umschlag von Gütern von landeseigenen Wasserfahrzeugen“ wird ersatzlos gestrichen. (hierdurch Wegfall der Befreiung von Kajegeld)

Unter 6.1.3 wird ergänzt „Schiffe über 15 m Länge 75,00 €“

Zudem bemängelt RM Heusipp die Formulierung „nach billigem Ermessen“ unter 2.2.. Dieses erwecke den Anschein und eröffne die Möglichkeit von Willkür bei der Gebührenerhebung, was sicher nicht gewollt sei. Dieser Punkt solle nachgefragt werden.