Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.


Fr. Strothmann und Hr. Andreesen werden von RV Bücking gebeten, zu diesem TOP an der Sitzung teilzunehmen.


RV Bücking erläutert sodann den Antrag des Antragstellers.


RM Redelfs weißt darauf hin, dass sich das Vorhaben außerhalb des Planungsraumes befindet. Sie empfiehlt das NLWKN zu befragen.


RM Germis erklärt, dass das NLWKN beteiligt worden ist. Das geplante Büro ist für den Getränkelieferanten angedacht.


RM Klasing sieht baurechtliche Probleme bei der angedachten Nutzung, da keine Fenster vorhanden sind und dies nicht für den dauernden Aufenthalt gedacht ist.


Auch Hr. Andreesen äußert Bedenken gegen ein Büro, da dadurch zusätzliche Anforderungen wie z.B. die Errichtung sanitärer Anlagen entstehen könnten.


RV Bücking beschwichtigt, dass lediglich ein Antrag vorliegt. Was der Antragsteller tatsächlich plant bzw. beachten muss, sei nicht das Problem des Rates.


RM Schreiber gibt zu Bedenken, dass der Zuschnitt für den mittlerweile abgesprungenen Getränkelieferanten ausgelegt war. Es ist fraglich, ob der zukünftige Nutzer diese Nutzung ebenfalls befürwortet.

Es kommt zur Abstimmung.