Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 28.05.2015 die nachfolgende Änderungssatzung:


    2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)


Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.Oktober 2014 (Nds. GVBl.Nr.21/2014 S. 291) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 28.05.2015 beschlossen:


I. § 1Nr. 2 wird ersatzlos gestrichen.


II. § 3 Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Gemeinde Spiekeroog betreibt für den Bereich der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Spiekeroog einen Teil der Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung.


III. Das als Bestandteil der Satzung zu fassende Straßenverzeichnis wird wie folgt neu aufgestellt:

Die Einrichtung der gemeindlichen Straßenreinigung gemäß § 3 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) gilt für die nachfolgend genannten Straßen:


1. Achter d’Diek

17. Slurpad bis Haus Nr. 4

2. An d’nee Kark

18. Süderloog

3. Bi d’Utkiek

19. Südermenss

4. Friederikenweg bis Haus Nr. 15

20. Tranpad bis Haus Nr.19

5. Gartenweg

21. Up de Dünen

6. In d’Kamp

22. Up de Höcht

7. Kaapdünenweg

23. Westerloog

8. Lütt Pad

24. Wittdün

9. Lütt Slurpad

25. Wüppspoor

10. Melksett


11. Noorderloog


12. Noorderpad bis Haus Nr. 25 A


13. Noordertün bis Haus Nr. 1


14. Ostend


    15. Pollerdiek


    16. Richelweg



IV. Die Satzungsänderung tritt zum 01.10.2015 in Kraft.


Spiekeroog, den 29.05.2015


Piszczan (L. S.)

Bürgermeister



Die Reinigung der Straße „Hellerpad“ wurde in der Berechnung, wie auch in der Vergangenheit, nie berücksichtigt. Zudem war der „Hellerpad“ Teil eines Klageverfahrens und soll nun aus der Satzung gestrichen werden. RV Bücking erkundigt sich, ob die Straße auch weiterhin gereinigt wird. Dies bejaht PM Piszczan, mit dem Hinweis, dass nun lediglich auch „offiziell“ die Reinigung nicht durch die Gebührensatzung getragen wird. RV Bücking trägt den Wortlaut der Satzung vor.