Beschluss: zurückgestellt

RV Bücking erläutert den TOP. RM Heusipp bemängelt, dass dem Bauantrag kein Lageplan beigefügt wurde. RV Bücking sieht dies ähnlich kritisch und sich dadurch nicht ausreichend vorbereitet, über Nr. 2 des Beschlussvorschlages zu entscheiden.

    Für RM Bauer sind Gründe nach § 2 II der Satzung über die Veränderungssperre, wonach eine Ausnahme möglich ist, nicht gegeben. Für RM Klasing greift durch den geplanten Abriss und Neubau der neue B-Plan und somit ist der Bauherr nicht daran gebunden Dauerwohnraum vorzuhalten. RM Gerdes mahnt an, dass der Dauerwohnraum nicht einfach verschwinden darf. RV Bücking pocht auf die Anwendung der Erhaltungssatzung und fragt an, ob die Verwaltung fehlenden Unterlagen vom Bauherren angefordert hat.

    BM Piszczan verneint dies.

RV Bücking bittet die Verwaltung einen Lageplan anzufordern und die Anwendung der Erhaltungssatzung zu prüfen.

RM Redelfs warnt davor, Fristen versäumen zu lassen.


Der TOP wird vertagt.