Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:


Der Rat setzt die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters fest.



RV Bücking erklärt, dass mit den Ernennungen auch die Gewährung von Aufwandsentschädigungen verbunden sind, über die separat entscheiden werden müssen.