Die Niederschrift vom 19.06. wird mit vier Zustimmungen und drei Enthaltungen mehrheitlich genehmigt.


RM Bauer bat zur Niederschrift vom 09.07. um drei Änderungen, die fett gedruckt dargestellt sind.


TOP 12: RM Bauer weist auf die beengte Zufahrtsmöglichkeit, sowie die enge Kurve zur Baustelle hin und spricht die Empfehlung aus, die Gemeindestraße daher nicht zu nutzen. Der Kurvenbereich mit einer 360-Grad Kurve würde bei Fahrmanövern zu stark in Mitleidenschaft gezogen werden.


TOP 13: RV Bücking weist auf die erhöhte Traufhöhe hin, RM Bauer auf die zusätzlich beantragten Dachflächenfenster zur Straße.


TOP 14: „Für RM Bauer sind Gründe nach § 2 II der Satzung über die Veränderungssperre, wonach eine Ausnahme möglich ist, nicht gegeben.“ Dieser Satz soll ersetzt werden durch

RM Bauer sieht die Erhaltungssatzung, § 2 II nicht genügend berücksichtigt. Der geplante Neubau mit 2 Gebäuden hat Siedlungscharakter. Das Erscheinungsbild nach der Erhaltungssatzung ist damit nicht mehr gewahrt.“


Die Niederschrift vom 09.07. inkl. der Änderungen wird mit sechs Zustimmungen und einer Enthaltung mehrheitlich genehmigt.