Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Die Gemeinde Spiekeroog weist den Landkreis Wittmund auf Folgendes hin:

In der Gemeinde Spiekeroog, Süderloog 16, ist ein Bauvorhaben geplant, zu deren Zweck dort eine Baustelle eingerichtet werden wird. Die An- und Abfahrt mit entsprechenden Fahrzeugen über öffentliche Verkehrsflächen darf dabei nicht über die Nordseite des Grundstückes erfolgen, weder über den Süderloog noch über den zwischen dem Baugrundstück und dem "Drifthuus" befindlichen Gehweg, um Schäden am denkmalgeschützten „Drifthuus“ zu vermeiden.



RV Bücking trägt den Sachverhalt vor und ergänzt, dass die Gemeinde die Zuwegung zur Baustelle nicht vorschreiben kann, sondern dies im Zuständigkeitsbereich des LK Wittmund liegt. Seitens der Gemeinde ist lediglich eine Empfehlung möglich. Er schlägt vor, dieser Empfehlung eine Begründung anzuhängen.


Die Denkmalschutzbehörde und der Landkreis Wittmund kennen lt. RM Redelfs die Problematik, so dass eine ausführliche Begründung entbehrlich ist.


RM Germis zeigt sich verwundert darüber, dass dieses Thema diskutiert wird. Es habe zu Beginn der Bauplanung konstruktive Gespräche zwischen ihm und dem „Drifthuus“ Eigentümer Herrn Borchard gegeben. Dabei stand die Nutzung des Fußweges nie zur Diskussion, obwohl der Landkreis dies vorschlug. Es wurde zudem eine sorgfältige Vorgehensweise bei der Anfahrt zur Baustelle zugesichert.


Für RM Schreiber ist die Vorlage nicht eindeutig formuliert. Ihm fehlt der Zusatz, dass die An- und Abfahrt mit entsprechenden Fahrzeuge nicht über öffentliche Verkehrsflächen der Nordseite erfolgen darf.


RV Bücking nimmt diesen Hinweis auf und ergänzt den Beschlussvorschlag (fett gedruckt).