Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegenden Richtlinien (inkl. der heute beschlossenen Änderungen) zur Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen. Die Frage- und Bewertungsbögen werden im Anschluss an die Sitzung BewerberInnen im Rathaus zur Verfügung gestellt.



Die AG Vergabe hat Richtlinien ausgearbeitet, die einzeln besprochen werden.

Zur Präambel unter Nr. 1 bemerkt RV Bücking, dass das Wort „bezahlbar“ überflüssig sei, da bei entsprechenden finanziellen Möglichkeiten alles bezahlbar ist.

RM Klasing befürwortet das Wort „Wohnungen“ durch „Mietwohnungen“ zu ersetzen , damit niemand Kaufabsichten hegen kann.

Man einigt sich darauf, beide Wörter in den Richtlinien beizubehalten.


Zu 2.2 entsteht die Diskussion, ob der Anspruch auf eine Wohnung verlorengeht, wenn der Mieter die Insel verlässt. RM Gerdes hält es aus mietrechtlicher Sicht für schwierig, einem Mieter aus diesem Grund zu kündigen.


Eine Mehrheit stimmt sich dafür aus, den 3.Absatz unter 2.2 ersatzlos zu streichen.


Im 2.Satz der Nr. 3 („Wohnungsvergabe“) wird „vom Rathaus“ durch „von der Verwaltung“ ersetzt.

BM Piszczan nimmt Bezug auf die letzte Ratssitzung, in der vom Rat mitgeteilt wurde, dass er und sein allgemeiner Vertreter das Auswahlgremium besetzen. Um eine vollständige Neutralität zu wahren, hält er es für sinnvoll, nicht Mitglied dieses Gremiums zu sein. RM Redelfs stimmt dem zu.


Sie befürwortet zudem, den letzten Satz der Nr. 3 zu ergänzen. Bevor es bei gleicher Punktzahl zu einem Losentscheid kommt, sollten nacheinander einige Kriterien vorrangig bewertet werden.

  1. Anzahl der minderjährigen Kinder bei (Familien)

  2. Bisherige Lebensdauer auf Spiekeroog

  3. Höhe der Einkommensverhältnisse (je geringer, desto besser)

  4. Bisherige Wohnungsgröße (je kleiner, desto besser)


Bei Paare und Singles fällt 1.) weg.

RM Bauer ergänzt, dass Alleinerziehende mit Kindern als Familien gelten.


RM Klasing sieht die Gefahr, dass Interessierte ihre bisherige Wohnung verkaufen könnten und dann in günstige Wohnungen der Gemeinde ziehen.

RM Heusipp gibt dagegen zu bedenken, dass Personen auch unverschuldet in die Lage kommen, ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen zu müssen.

RM Klasing schlägt für diesen Fall Ausnahmeregelungen vor.

BM Piszczan ergänzt, dass die Vorlage des B-Schein maßgeblich ist. Die Aussteller des B-Schein erfragen nicht die Höhe des Privatvermögens.

RM Klasing verweist auf Regelungen der Gemeinde Sylt, die diesen Fall mit einer Wartezeit geregelt haben. Er trägt den genauen Wortlaut der Regelung vor. BM Piszczan nimmt dies mit auf.


RM Bauer regt an, für den Fall, dass sich nicht genügend Bewerber für einen Wohnungstyp melden, höhere Mieten verlangt werden.

RM Heusipp hält dies für unwahrscheinlich, da erst nach einer Bedarfsabfrage Wohnungen gebaut werden.


Der Rat einigt sich darauf, dass Bewerber mit ihrer Unterschrift den Erhalt der Vergabekriterien bestätigen sollen.

RM Redelfs plädiert dafür, dass Daten die dem Landkreis vorgelegt werden müssen (Höhe des Einkommens usw.) auch der Gemeinde bekannt sein müssen.