Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt die im § 3 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung genanten Beträge für den/die Bürgermeister/in und ihren/seinen Allgemeinen Vertreter/in im Amt.


RV Bücking stellt die Beschlussvorlage kurz vor und verweist auf die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung aus dem Jahre 1986.