Beschluss:


a) Der Rat der Gemeinde Spiekeroog bittet die Verwaltung die Planungen für das „Westerloog-Projekt“ auf unbestimmte Zeit ruhen zu lassen.


Dieser Beschluss wird vom Rat einstimmig gefasst.



b) Die Gemeinde Spiekeroog hat das Ziel, das Grundstück „Achter d´Diek“ mit einem Wohnbauprojekt zu bebauen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderliche Architektenausschreibung durchzuführen. Angestrebt wird die Schaffung von möglichst viel Wohnfläche innerhalb der bestehenden Bauleitplanung. Die Deckung der entstehenden Kosten erfolgt aus dem Verkaufserlös des Grundstückes Tranpad 1.


mehrheitlich beschlossen

7 Zustimmungen

1 Gegenstimme

1 Enthaltung


Beisitzer Gerhard Eilts nimmt an den Beratungen teil.


BM Piszczan erläutert den Anwesenden den aktuellen Sachstand. Durch das angedrohte Klageverfahren für die ursprünglich geplante Fläche am Westerloog rücken anderen Grundstücke in den Fokus. Zudem fordert die NBank eine 75-jährige Erbbaupacht, was jedoch den Grundstückseigentümer widerstrebt.


RM Gerdes ist erstaunt und enttäuscht darüber, dass die NBank und die Grundstückseigentümer unterschiedliche Auffassungen haben. Dies hätte schon vor 1 1/2 Jahren festgestellt werden können.

Dieser Meinung schließen sich etliche Ratsmitglieder an.


Innerhalb des Gremiums setzt sich die Forderung durch, die Planungen für das „Westerloog“-Grundstück abzuschließen und sich einem neuen Areal zuzuwenden.

Dabei favorisiert die Mehrheit das Grundstück „Achter d´Diek“. RM Klasing erachtet das „Melksett-Dreieck“ für ältere Mitbürger als sinnvoller, da es zentraler gelegen ist.


RM Redelfs wiederholt ihre Forderung aus der „Westerloog-Debatte“, nur das planen zu wollen, was das Baurecht an Möglichkeiten aktuell zulässt.


RM Bauer ist es wichtig, dass die Überlegungen für das „Westerloog-Grundstück“ lediglich ruhen sollen und nicht abschließend eingestellt werden. Eine Bebauung dieses Grundstückes käme evtl. zu einem späteren Zeitpunkt in Frage.


Michael Braun trägt die vorbereiteten Beschlussvorschläge vor.