Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den folgenden Dienstleistungsvertrag einschließlich der o.g. Änderung zwischen der Gemeinde Spiekeroog und der Nordseebad Spiekeroog GmbH und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.



BM Piszczan trägt zum Beschlussvorschlag eine gewünschte Änderung vor. Der fünfte Satz der Präambel soll umformuliert werden und im Wortlaut heißen: „Die Kurbeiträge werden der Gesellschaft zum Betrieb der Einrichtungen und die Fremdenverkehrsbeiträge werden ausschließlich zur Förderung des Fremdenverkehrs zur Verfügung gestellt.“



Herr Braun erläutert die Notwendigkeit des TOP´s. Nach seinen Ausführungen werden Dienstleistungen von der NSB erbracht, wofür die Gemeinde die Kurbeiträge an die NSB überweist. Der beschlossene Betrauungsakt war notwendig, da der NSB eine Rückzahlung drohen würde, falls bei einer EU-Prüfung ein solcher Betrauungsakt nicht vorliegt.

Eine ähnliche Problematik sieht Herr Braun auch im Verhältnis von Kernhaushalt und Eigenbetrieb. Der zu beratende Dienstleistungsvertrag baut auf den Betrauungsakt auf und stellt quasi die konkrete Ausgestaltung dar.

Auf Nachfrage von RM Redelfs, ob der Gesellschaftervertrag in diesem Fall nicht ausreichen würde, antwortet Herr Braun mit dem Hinweis auf das vorgeschriebene Verfahren im EU-Beihilferecht.